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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich weiss nicht ob mein Beitrag angekommen ist find ihn nicht wieder also frage ich nochmal!!

Wir wohnen seid Feb.05 in einem freisth. 1Fam-Haus und haben seid April/Mai Amiesenbefall im ganzen Haus,am meisten in der Küche,sind schon in den Schränken.

Der Vermieter meint er wäre dafür nicht zuständig,stimmt das?
Kann ich in dem Fall die Miete kürzen?Gibt es ein § der was anders besagt?

LG Maggie

2 Kommentare zu „WER MUSS SICH UM AMEISENBEFALL KÜMMERN?HHHIIILLLFFFFFEEEEEEE”

Oliver Curd Experte!

HI,

Grundsätzlich der Vermieter,
sonst der Verursacher, also wenn ameisen in der Küche offenen Zucker etc. finden


mfg
O.C

Tomraid Experte!

Hallo,

Ungeziefer ist nicht nur lästig, es kann auch zur fristlosen Kündigung berechtigen.

Zur fristlosen Kündigung ist berechtigt:

der Vermieter, wenn nachweisbar ist, dass die Mieter/innen für den Befall verantwortlich sind oder
die Mieter/innen, wenn Gesundheitsgefährdung zu befürchten ist.
Bei nicht nachvollziehbarer Ursache ist grundsätzlich der Vermieter zur Beseitigung verpflichtet. Vor dieser Verpflichtung kann ihn eine Formularklausel im Mietvertrag nicht schützen, weil eine solche unwirksam ist.

Die Mieter/innen können sämtliche Ansprüche, die sie im Fall von Mängeln haben, Mietminderung, Ersatzvornahme, Schadensersatz usw., geltend machen - vorausgesetzt, sie haben den Vermieter zuvor durch eine Mängelanzeige informiert.

MfG

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