Gast hat diese Frage gestellt
Anfechtung eines Beschlusses über bauliche Veränderung
Ein Wohnungseigentümer, der die Eigentümergemeinschaft um die Zustimmung zu einer baulichen Veränderung nachsucht, kann auf Grund der sich aus dem Gemeinschaftsverhältnis ergebenden Schutz- und Treuepflichten gehalten sein, die anderen Wohnungseigentümer über Art und Ausmaß der zu erwartenden Beeinträchtigungen aufzuklären. In dem vom Bayerischen Obersten Landesgericht entschiedenen Fall ging es um den Einbau von Glastüren in die Hausfront, um die Nutzung eines Ladens für gastronomische Zwecke zu ermöglichen.
Die Stimmabgabe in der Eigentümerversammlung, durch die eine bauliche Veränderung genehmigt wird, und die darin liegende Zustimmung zu der Maßnahme können von einem Wohnungseigentümer wegen arglistiger Täuschung angefochten werden. Erfährt der getäuschte Wohnungseigentümer erst nach Ablauf der einmonatigen Anfechtungsfrist von der Täuschung, kann grundsätzlich Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden.
Beschluss des BayObLG vom 02.08.2001
2Z BR 144/00
NJW 2002, 71