Ghostraider
Nur bei Ende eines Mietverhältnisses darf der Vermieter Mietrückstände über die Kaution oder Bankbürgschaft verrechnen.
Da die ganze Sache schon 4 Jahre zurück liegt würde ich mit der ganzen Angelegenheit zu einem Rechtsanwalt gehen und mich durch diesen Aufklären und evtl. vertreten lassen.
Nach vier Jahren klingt mir das nach einer notwendigen ordentlichen Rechtsberatung durch einen Fachanwalt für Mietrecht.
Gruß
ghost
deltagolf
Hallo wieder
@ghost
Danke für die Antwort!
Also, die "alte" Verwaltung sagte mir, sie werde die Bürgschaft erst herausgeben, wenn alles gezahlt sei...
Tja, Einiges haben wir beide uns sicherlich auch selbst zuzuschreiben...
Ändert aber doch nichts an der Tatsache, dass wir die Bürgschaft entweder hätten schleunigst zurückbekommen müssen (Verwaltung entscheidet sich, auf anderem Wege das Geld einzuholen)
ODER
sie nimmt die Bürgschaft direkt in Anspruch, die Bank holt sich das Geld von mir zurück und ich habe die Bürgschaft "von der Backe"!?! ODER?!?!?!?
Nachdem die Scheidung mich gute 2000€ gekostet hat, schrecke ich vor der Entscheidung wieder einen Anwalt einzuschalten, ein wenig zurück.
Wichtig wäre für mich allerdings, wie ich die neue Hausverwaltung "unter Druck" setzen kann, ohne diesen Schritt...!
Sprich... Wenn ich schon mal nen Schuss vor den Bug machen könnte; wie z.B.:
-Sie hatten max 6 Monate Zeit, die Bürgschaft zurück zu geben; eine Abrechnung der letzten ausstehenden Kosten über die Bürgschaft ist Ihnen nicht erlaubt...
und/oder
-Da Sie die Bürgschaft unerlaubt so lange zurückgehalten haben, werden Ihnen die dafür entstandenen Kosten in Rechnung gestellt
Witzig ist auch, dass ich erst bei einen Telefonat mit der Bank (gute 2Monate ist´s her) erfahren habe, dass die Bürgschaft etwas kostet.
Ich hatte aber in den letzten Jahren NIE eine Abbuchug seitens der Bank für diese Bürgschaft...!!
Jetzt habe ich natürlich ein wenig "Panik", dass bei Rückgabe der Bürgschaft die Bank sagt: So, Herr XXXX nun bekommen wir von Ihnen XXX€ für die letzten 7Jahre, in denen wir Ihnen die Bürgschaft zur Verfügung gestellt hatten.
Gruß
deltagolf
Ghostraider
Bei Mietsachen müssen die Kosten immer vorgestreckt werden und zum Schluss zahlt der Verlierer.
Aber, auch wenn Sie bei einer Scheidung, welche auf einem ganz anderen Niveau liegt schon die Erfahrung mit Rechtsanwaltskosten gemacht haben wird ein Gespräch mit dem Resultat Beratung nicht so teuer werden wie eine Scheidung. ))
Ich sage mal ganz einfach das eine Beratung ohne weiteres Eingreifen des Anwalts zwischen 50 bis 100 € kosten wird. Wenn er es nicht sogar kostenlos durchführt, da er es ja sieht oder raushört das Sie ohne Anwalt da nichts erreichen und er bestimmt weiter machen muss.
Alleine schaffen Sie es nicht gegen die Bank und dieser Wohnungsverwaltung.
Nicht nach der Zeit, da fehlen Ihnen jegliche Argumente und Rechtskenntnisse.
Da hier eine kostenlose Rechtsberatung nicht gegeben werden darf bleiben Ihnen nur die Möglichkeiten hier im Internet unter "Frag einen Anwalt" für einen geringen Kostenaufwand eine Erstberatung anzustreben oder sich in ihrer Stadt einen Anwalt für Mietrecht zusuchen.
Gruß
ghost