Berthelstal 08.02.2010 21:58
Wenn im Übergabeprotokoll keinerlei Mängel aufgeführt sind, sind sie von jeglicher Gewährleistung frei. Das betrifft aber nur offensichtliche Mängel, bei verdeckten Mängeln sieht die Lage etwas anders aus. Das zum Grundsatz.
Laminat ist extrem nässeempfindlich. Ich gehe mal davon aus, dass die Ihre Nachmieter die nötige Sorgfalt vermissen ließen und es ist Feuchtigkeit eingedrungen, welche das Laminat aufquellen lassen. Ursache hierfür könnte eine mangelnde Information an den Mieter gewesen sein. Sie jedenfalls sollten der Forderung widersprechen und die Beweispflicht liegt beim Vermieter; welche anhand meiner Ausführungen ihm sicherlich einige Kopfschmerzen bereiten werden.