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muckel41 hat diese Frage gestellt
Hallo, habe nochmal eine Frage.
Wie ich bereits in meiner letzten Frage ausgeführt habe, sind wir im September 2008 aus unserer Mietwohnung ausgezogen.
Im vorjahr (2007) habe ich auf eigene Kosten in 4 Zimmern Laminat verlegt. Mein Vermieter zahlte mir dafür einen Abstand 350 Euro ( der Materialwert dafür war bereits 3 mal so hoch).
Im Oktober 2008 sind neue Mieter in diese Wohnung eingezogen und es wurde vom Vermieter mit mir und den zukünftigen Mietern ein Abnahme- und Übergabeprotokoll erstellt.
Nun sind diese Mieter zum 31.12.2009 wieder ausgezogen und der Vermieter hat festgestellt, dass das Laminat in 2 Zimmern wellig ist. In meinem Abnahmeprotokoll sind keinerlei Mängel vermerkt und zu diesem Zeitpunkt war das Laminat auch in Ordnung, wofür ich auch Zeugen habe.

Nun meine Frage:
Der Vermieter rief mich an und sagte, ich müsse dafür aufkommen, falls wir diesen Schaden verursacht haben.

Meiner Meinung nach ist das nicht rechtens, denn ersten war der Boden bei Auszug in Ordnung und zweitens wohne ich dort schon seit16 Monaten nicht mehr.

Danke für Antwort

1 Kommentar zu „Angebliche Mängel”

Berthelstal Experte! 08.02.2010 21:58

Wenn im Übergabeprotokoll keinerlei Mängel aufgeführt sind, sind sie von jeglicher Gewährleistung frei. Das betrifft aber nur offensichtliche Mängel, bei verdeckten Mängeln sieht die Lage etwas anders aus. Das zum Grundsatz.

Laminat ist extrem nässeempfindlich. Ich gehe mal davon aus, dass die Ihre Nachmieter die nötige Sorgfalt vermissen ließen und es ist Feuchtigkeit eingedrungen, welche das Laminat aufquellen lassen. Ursache hierfür könnte eine mangelnde Information an den Mieter gewesen sein. Sie jedenfalls sollten der Forderung widersprechen und die Beweispflicht liegt beim Vermieter; welche anhand meiner Ausführungen ihm sicherlich einige Kopfschmerzen bereiten werden.

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