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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hoffentlich bin ich hier im richtigen Forum.

Wir sind zum 01.03.2007 ausgezogen, dabei wurde ein Übergabeprotokoll ohne Mängel unterschrieben.
Gestern erhielten wir einen Brief mit Kostenvoranschlag wegen der Beschädigung der Wohnungstür. Die Tür ist im Bereich des Schlosses defekt, das Holz ist zersprungen, Auf- und Zuschliessen ist jedoch kein Problem.

Meine Frage nun:
darf der Vermieter von uns eine Reparatur fordern, wenn er bereits das Übergabeprotokoll Mängelfrei unterschrieben hat?

Vielen Dank

1 Kommentar zu „Reparaturaufforderungen nach unterschriebenen Übergabeprotok”

Susanne Experte!

Nein, darf er nicht.
Es handelt sich auch nicht um einen sog. versteckten Mangel. Mängel, die nicht im Protokoll stehen, können nicht mehr eingefordert werden.

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