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Umsatzsteuerbefreiung bei Spielautomaten
Nach deutschem Recht sind Umsätze bei Geldspielautomaten in zugelassenen öffentlichen Spielbanken von der Umsatzsteuer befreit. Dies gilt jedoch nicht für Geldspielautomaten in Gaststätten und Spielhallen. Nach Auffassung des Finanzgerichts Münster steht dies im Widerspruch zu einer EG-Richtlinie, die das Glücksspiel mit Geldeinsatz grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit. Auf diese Richtlinie können sich - so die Finanzrichter - auch die Betreiber von Geldautomaten in Gaststätten und Spielhallen berufen.
Hinweis: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Finanzamt hat Revision zum Bundesfinanzhof eingelegt.
Urteil des FG Münster
5 K 4280/00
Handelsblatt vom 18.02.2002