Balkonexperte 30.01.2011 19:41
Der Wunsch Ihres jetzigen Vermieters ist verständlich, aber für Sie ist einzig entscheidend, was im Mietvertrag vereinbart ist. Nach Prüfung der Angelegenheit wird Ihr Vermieter auf den gleichen Stand kommen.
detommy 30.01.2011 19:51
Hallo Balkonexperte,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Im Mietvertrag ist es nicht festgehalten, wir haben eine extra Vereinbarung mit dem Vor-Vor-Eigentümer unterzeichnet und im Übergabeprotokoll ist es wohl auch festgehalten, obwohl wir nicht im Besitz desselben sind.
Berthelstal 30.01.2011 20:02
Entscheidend ist das, was im Mietvertrag steht und wenn Sie nun noch nicht einmal das Übergabeprotokoll besitzen und noch der Meinung sind "wohl auch festgehalten", sehe ich sehr schwarz für Sie.
detommy 30.01.2011 20:11
Das Protokoll würden wir sicherlich vom Vermittler bekommen. Wir haben uns aber zusätzlich, vor dem ersten Vermieterwechsel, nochmals schriftlich von diesem bestätigen lassen, dass wir die Wohnung unrenoviert übernommen haben und daher beim Auszug nicht renovieren müssen. Dieses Schriftstück besitzen wir und haben es dem derzeitigen Vermieter vorgelegt.
Bladder 31.01.2011 05:49
Grundsätzlich steigt ein neuer Vermieter mit allen Rechten und Pflichten in die bestehenden Mietverträge ein.
Sollte diese Vereinbarung Bestandteil des Mietvertrages sein, so gilt sie natürlich auch bei weiteren Vermieterwechseln. M.E. könnte es eine Individualvereinbarung sein.
Aber die Begründung >dass wir die Wohnung unrenoviert übernommen haben und daher beim Auszug nicht renovieren müssen.< ist nicht allein maßgebend. Entscheidend ist, ob die Schönheitsreparaturen Bestandteil Ihres Mietvertrages sind. Wenn ja, dann hatten Sie entsprechend dieser Vereinbarung während der Mietzeit zu renovieren. Wenn nein, dann brauchen Sie sowieso nicht zu renovieren, dann ist die Wohnung "besenrein" zu übergeben.
Warum haben Sie keine Ausfertigung des Protokolls? Das ist in einem Rechtsstreit ausgesprochen wichtig. Es sei denn, Sie hätten keines unterschrieben.