Tomraid
Hallo,
ja das ist korrekt.
Aber da du ja 1,5 Jahre angesprochen hast schaue dir mal dieses neue urteil an <!-- s --><!-- s -->
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in einer am 06.04.2005 veröffentlichten Entscheidung (Urteil v. 09.03.2005 - VIII ZR 57/04) mit der Frage auseinandergesetzt, ob der Mieter eines beendeten Mietverhältnisses die vollständige Rückzahlung der geleisteten Abschlagszahlungen verlangen kann, wenn der Vermieter die fristgerechte Abrechnung versäumt. Der BGH hat diese Frage bejaht, so dass es überrascht, dass die Entscheidung in der Öffentlichkeit bislang ohne große Beachtung geblieben ist.
Hoffe ich konnte dir etwas helfen.
mfG
Oliver Curd
@ Tomraid
das Urteil bezieht sich wohl auf den Abrechnungszeitraum und nicht auf die Nutzungsdauer.
Abrechnugzeitraum im dargelegten Fall wahrscheinlich 01.01- 31. 12
Nutzung doch nur 01.01- 31.01. Vermieter legt also keine verspätete Abrechnung vor.
Tomraid
@ Oliver
ja ja...ich wollte nur noch mehr Infos rüber kommen lassen.
Ist doch klar, das der Vermieter bis ende Januar die Beko & HzK berechnen darf.
Früherer Auszug befreit diese Zahlungen nicht, hättest du ja mal posten können <!-- s --><!-- s -->
MfG