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Ankündigung von Modernisierung
Die Ankündigung von Maßnahmen zur Modernisierung einer Wohnung im Sinne von § 541 b BGB hat in einem Schreiben zu erfolgen. Eine Verteiliung der Angaben auf mehrere Schreiben ist unzulässig und verstößt gegen das Schrittformerfordernis, weil es am Erfordernis der Einheitlichkeit der Erklärung fehlt.
Landgericht Hamburg, Beschluß vom 30.11.2000, Aktenzeichen: 307 S 140/00.