capo
Eine Mietminderung ist in diesem Fall nicht möglich (meines erachtens), da dein Bad den techn. Anforderungen genügt. (Heizung ist ja drin und Warmwasser läuft wohl auch). Der Vermieter ist verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eine Komplettsanierung durch zu führen.
Eine Anpassung an den Mietspiegel ist nach dem Wegfall der Sozialbindung möglich. Bisher wurde nur die Kostenmiete verlangt.
Warum entspricht die Dämmung nicht mehr den aktuellen Anforderungen?
Ist der k-wert zu hoch?? Wer hat das denn beurteilt??
Jedoch kann nur nach der aktuellen Wohnflächenberechnungsverordnung die Miete (DG) berechnet werden.
Ein Anspruch auf Sanierung gibt es nicht.
Capo
Gast
Jetzt muss ich auch mal eben ganz blöd nachfragen....was ist denn der K-Wert? Ich hab nämlich auch so ne supertoll-warme DG Wohnung, im Sommer vor Hitze sterben und im Winter nur mit 24 Std. alle Heizung laufen lassen eine zumutbare Temperatur
Gruss
capo
Der k-Wert ist das Mass der Dämmung. Je niedriger er ist, desto höher der Widerstand gegenüber Wärmedurchlass.
Das ist bei einer DG-Wohnung aber normal. Eine perfekte Dämmung gibt es eben nicht.
Capo