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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich habe vor 4 Wochen die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2004 erhalten. Sie weißt ein Guthaben aus, das mir der Vermieter bis heute nicht ausgezahlt hat. Ich habe ihn 2x schriftlich angemahnt und auch telefoniert, aber es tut sich nichts. Kann ich auf Kosten des Vermieters einen Anwalt mit der Eintreibung meines Guthabens beauftragen? Ab wann ist der Vermieter im Verzug?
Stichwörter: zahlungsfrist + betriebskosten

1 Kommentar zu „Zahlungsfrist für Betriebskosten”

fin Experte!

Der Vermieter muss das Guthaben zeitgleich mit der Zustellung der Abrechnung auszahlen. Überweisung kann ein paar Tage dauern. 4 Wochen allerdings ist zu spät.

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