Susanne
Muss ich die Handwerker - einschließlich Material und Abfall -
durch meine Wohnung lassen Ja, wenn der Zugang zur Dachterasse nicht anders möglich ist![/color:282a8], bzw. zu Hause bleiben [color=#FF0000:282a8]Ja, wenn der Zugang zur Wohnung nicht auf jmd. anders übertragen werden kann[/color:282a8] (ca. 3 Tage), wenn vom Vermieter Reparaturarbeiten auf meiner Dachterasse durchgeführt werden müssen?
Wie wird dieser Aufwand vergütet? [color=#FF0000:282a8]Gar nicht.[/color:282a8]
[/quote:282a8]
Nach BGB hat der Mieter Instandsetzung- und Instandhaltungsmaßnahmen zu Dulden. D.h., er muss auch dem Vermieter und seinen Erfüllungsgehilfen (in diesem Fall Handwerkern) den Zutritt zur Wohnung verschaffen.
"Den Zutritt zur Wohnung zur verschaffen" heißt ja nicht unbedingt persönliche Anwesenheit.
Sollten diese Arbeiten Reinigungsleistungen nach sich ziehen, sind die entweder vom Vermieter zu leisten und durch den Vermieter zu vergüten.