Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo. Ich habe mal eine Frage.
Ich habe 2002 (zum 01. August) meine erste Wohnung gemietet. Mein Vermieter (der mit dem Mietrecht sicherlich vertraut ist, da die Wohnungen seine Haupteinnahmequelle sind) hat schon damals versucht, den Umstand meiner Unwissenheit für seine Zwecke auszunutzen (wollte 3x Warm- statt Kaltmiete als Kaution).
Nun erfuhr ich, dass mir jedes Jahr eine Nebenkostenabrechnung zusteht und ich - sollte ich zuviel gezahlt haben - auch eine Rückzahlung erhalten müsste. In der Zeit, in der ich hier wohne, erhielt ich keine Rückzahlung, geschweige denn eine Abrechnung. Da er auch nie Geld diesbezüglich einforderte, gehe ich stark davon aus, dass ich nicht zuwenig bezahlt habe, sondern eher zuviel.
Nun meine Frage: Für wie lange kann ich die Mietkaution im Nachhinein zurückverlangen? Auf welche Paragraphen müsste ich mich diesbezüglich beziehen?
Vielen Dank im Voraus,
Stephan Becker.

2 Kommentare zu „Jährl. Nebenkostenabrechnung: Wie lange im Nachhinein?”

Susanne Experte!

Hallo, erst mal im Mietvertrag nachlesen, ob Du eine Pauschale oder eine Vorauszahlung leistest. Wenn Du eine Vorauszahlung leistest und Du hast bisher noch keine Abrechnung bekommen, solltest Du direkt zum Ra gehen, denn dann wirds kompliziert. Da lässt sich der VM auch nicht mit einem Briefchen von Dir einschüchtern, indem Du mit ein paar § wedelst.

Gast Experte!

zur Kaution :

Fall im Mietvertrag als Kaution 3 Warmmieten vereinbart sind, ist diese Regelung nichtig, d.h. Du kannst die gesamte Kaution zurückfordern. Ggf. einen Anwalt einschalten - oder einen Mietverein

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.