Susanne
Hallo, erst mal im Mietvertrag nachlesen, ob Du eine Pauschale oder eine Vorauszahlung leistest. Wenn Du eine Vorauszahlung leistest und Du hast bisher noch keine Abrechnung bekommen, solltest Du direkt zum Ra gehen, denn dann wirds kompliziert. Da lässt sich der VM auch nicht mit einem Briefchen von Dir einschüchtern, indem Du mit ein paar § wedelst.
Gast
zur Kaution :
Fall im Mietvertrag als Kaution 3 Warmmieten vereinbart sind, ist diese Regelung nichtig, d.h. Du kannst die gesamte Kaution zurückfordern. Ggf. einen Anwalt einschalten - oder einen Mietverein