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Anschaffung von Schneeräumgerät
Die (Ersatz-) Beschaffung einer maschinellen Arbeitshilfe zu Schnee- und Eisbeseitigung kann auf die Mieter schon deshalb umgelegt werden, weil sich die Mieter bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise auf mittelfristige Sicht gesehen besser stellen. Dieses gilt insbesondere dann, wenn durch die maschinelle Ausführung der Arbeiten teure Handarbeit bzw. Fremdvergabe vermieden werden.
Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 20.12.2000, Aktenzeichen: 6 C 206/00.