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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich bin gerade dabei, in eine kleine 1-Zimmer-Wohnung mit Dusche/WC umzuziehen. Die Wohnung hat 28 m². Es war eine Kochnische & Kühlschrank vorhanden, da diese allerdings überaltert waren, wurden sie entfernt.

Jetzt meine Frage: Besteht ein Anspruch, dass der Vermieter bei so kleinen Wohnungen eine Kochgelegenheit und Kühlschrank bereitstellen muss oder muss dafür ich sorgen ? Problem ist, dass man diese Küchenzeile ja bei einem Auszug niemals mitnehmen kann.

Vielen Dank.
Gruß
Ralf
Stichwörter: anspruch + kleiner + kochnische + wohnung

1 Kommentar zu „Anspruch auf Kochnische in kleiner Wohnung”

Der_Mario Experte!

Wenn es im Mietvertrag vereinbart ist, hast Du einen Anspruch darauf, sonst leider nicht.

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