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Hallo,
ich bin gerade dabei, in eine kleine 1-Zimmer-Wohnung mit Dusche/WC umzuziehen. Die Wohnung hat 28 m². Es war eine Kochnische & Kühlschrank vorhanden, da diese allerdings überaltert waren, wurden sie entfernt.
Jetzt meine Frage: Besteht ein Anspruch, dass der Vermieter bei so kleinen Wohnungen eine Kochgelegenheit und Kühlschrank bereitstellen muss oder muss dafür ich sorgen ? Problem ist, dass man diese Küchenzeile ja bei einem Auszug niemals mitnehmen kann.
Vielen Dank.
Gruß
Ralf