Susanne
Sollte man nicht vor Vertragsunterzeichnung nachfragen, wenn man was nicht versteht....jetzt ist unterschrieben.
Der VM darf die Schönheitsreparaturen auf den Mieter abwälzen. Das mit den Versorgungsleitungen und Heizkörpern ist richtig so. Der Mieter muss nicht dafür aufkommen, aber bei Bedarf fachgerecht streichen.
Die Kleinreparaturklausel scheint mir ungültig, weil die i.d.R. eine 2 fache Begrenzung braucht. Einmal pro Schadenfall, die Werte liegen zwischen 75 und 100 Euro und dann bezogen auf die Jahreskaltmiete, wobei 6-8% die Regel sind, die nicht überschritten werden dürfen.
Verlangt der VM also, dass Deine Freundin was bezahlt, würde ich die Klausel erst mal von einem Fachanwalt prüfen lassen.