joergi5 hat diese Frage gestellt
Hallo liebe Communitiy,
ich versuche mal meine Frage in Kurform zu formulieren. Es fallen mir so viele Dinge ein aber ich hoffe meine schilderung genügt:
Meine Freundin möchte eine Wohnung beziehen. Sie bekommt momentan ALG 1
und hat ca 730,- € was Sie ausgezahlt bekommt.
Hinzukommt das Sie feste Ausgaben von ca. 500,- € jeden Monat hat. Es bleiben Ihr also nur 200,- € zum leben.
Hinzukommt, dass Sie vor ca 3 Jahren ein Haus geerbt hat und eigentlich dafür jeden Monat einen Abtrag zahlt. Da es ihr momentan nicht möglich ist diesen zu begleichen, hat die Bank die Abzahlung bis Jahresende ruhen lassen. Das Haus steht auch schon zum Verkauf.
Ich muss noch anmerken, dass ihr das Haus nur zu 30% gehört. 70% gehören der Schwester.
Die Sache ist auch die, dass meine Freundin aus psychischen Gründen nicht mehr in diesem Haus Wohnen kann.
Ich habe ihr gesagt, dass ich ihr bei der Wohnungssuche und allem anderen behilflich bin.
Meine Frage ist ob Sie wegen des hauseigentums (30%) überhaupt Anspruch auf Wohngeld hat.
Ich bin um jedee Hilfe dankbar