Gast
Zeitmietverträge dürfen eine maximale Laufzeit von 4 Jahren haben.
Euer Mindestzeit ist ungültig. Ihr könnt mit der normalen 3-Monatsfrist kündigen.
bickelj
Ist es nicht vielmehr so, dass ich den Mietvertrag kündigen könnte, weil in unserem Zeitmietvertrag keine Begründung für eine zeitliche Begrenzung vorliegt und diese notwendig ist?
Oder ist diese egal, da der Vertrag vom Vormieter bereits 2000 abgeschlossen wurde und wir ja nur in den Vertrag "eingestiegen" sind?
Gruss, Julia