smile30625 21.08.2009 10:11
Hallo,
es gibt kein neues Mietrecht seit 2009. War wohl ein Gerücht. Die Kündigungsfristen für den Vermieter ergeben sich aus § 573c BGB:
§ 573c Fristen der ordentlichen Kündigung
(1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.
Viele Grüße
smile