Bernie1970 hat diese Frage gestellt
Hallo,
mein Vermieter ist eine Fondsgesellschaft.
In den letzten beiden Jahren stieg die Immobilienversicherung auf mehr als das doppelte an.
Lt. Verwaltungsgesellschaft sind vermutlich (inoffiziell), hohe Versicherungsschäden bei den anderen Wohngebäuden im Fonds der Grund für den Anstieg.
Frage nun: Ist es zulässig, das Versicherungsschäden sozialisiert werden? D.h. die Mieter in Wohngebäude A ohne Schäden muss deutliche Steigerungen hinnehmen, weil die anderen Wohngebäude im gleichen Fonds hohe Schäden aufweisen?
Grüße
Bernd