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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!
Ich habe folgendes Problem,vor 1,5 Monaten (01.02.06) bin ich umgezogen in eine neue Wohnung!
Heute rief mich meine alte Vermieterin an und meinte da nicht der selbe Duschkopf und Toilettendeckel vorhanden sind wie beim Einzug möchte sie die Sachen ersetzt haben!
Ich habe beides erneuert weil der Duschkopf versifft war und ich einen neuen Toilettendeckel haben wollte die alten Sachen habe ich nicht mehr!
Ich habe jedoch ein Funktionsfähiges Badezimmer hinterlassen.
Desweiteren sagt sie nach 1,5 Monaten sei aufeinmal ein Fenster defekt und lässt sich nicht richtig schliessen da war alles in Ordnung beim Auszug und wir haben mit Drei Leuten die Schlüssel IN DER Wohnung übergeben und sie meinte ist alles OK.In der Wohnung wird auch schon Renoviert,ich hoffe mir kann jemand in dieser Sache Rechtlichen Rat geben!
Gruss

11 Kommentare zu „Vermieter fordert aufeinmal Schadensersatz!?!Brauche Rat!!”

Rano Experte!

Hmtja ...

hier gibt es wohl einen Interessenkonflikt!

Sie hat in ihrer Erinnerung ggf. den teuren Marken-Duschkopf und den stabilen WC-Sitz. Nun findet sie womöglich einen Duschkopf aus einem 1€-Laden und einen zwar neueren, aber evtl. genauso "billigen" WC-Sitz.

(Sowas kommt jeden Tag vor!)

Rein formaljuristisch hattest Du an dieser Ausstattung nichts verloren. Du hättest SIE um Austausch bitten müssen. Von daher hat sie mit der Rückforderung recht.
Schlauerweise legt man solche (Originalausstattungs-) Teile in den Keller um sie nachher zurückgeben zu können!

Ihr habt scheinbar kein Wohnungsabnahmeprotokoll ausgefüllt. Damit hast Du wiederum schlechte Karten. Es sei denn, es kann nachgewiesen werden, dass die VM genau dieses Fenster bereits in Augenschein genommen hat. Kann das der Dritte ggf. bezeugen?

Gruß
Ralph

fin Experte!

Wenn ein Fenster nicht richtig schließt, ist das normalerweise Sache des Vermieters, es sei denn das Fenster wurde "kaputt gemacht". Hier muss das natürlich geprüft werden. Ist das Fenster z.B. verzogen, so passiert das oft nach einigen Jahren Lebensdauer von Fenstern und ist nicht Ihre Schuld.
Mängelanzeige aber hätten Sie machen müssen, wenn das Fenster schon während Ihrer Wohnzeit nicht richtig geschlossen hat.
Das andere Thema ist schon beantwortet, Sie hätten hier den Duschkopf (auch wenn er verdreckt war) und den Toilettensitz aufbewahren müssen.

Pad

Hallo!
Erstmal schön und gut!
Werde dann wohl die Sachen im Bad bezahlen müssen aber jetzt die Frage,es war der Duschkopf vom Vormieter und der Klodeckel auch also die Sachen waren versifft und abgenutzt!Muss sie mir die Rechnung zeigen von den Sachen?Und ich muss doch nicht den Vollen Preis der Sachen zahlen da Gebraucht!Oder?
Und nochmal zum Fenster wir WOLLTEN ein Abnahme Protokoll das LEHNTE sie jedoch ab und meinte es sei alles OK!Wir waren zu dritt (Freundin,Mama und ich) und haben extra nach einem Abnahmeprotokoll gefragt das Fenster war beim Auszug einwandfrei meine Mutter hat es noch geputzt!
Wir wohnen dort seit über 1,5 Monaten nicht mehr und jetzt aufeinmal kommt sie an mit so einem Mist an!Sie kann doch in 1,5 Monaten jeden Tag das Fenster zum Lüften geöffnet haben und dabei ist was Passiert oder so.Ich versteh die "Welt" nicht mehr!
Wie soll ich jetzt vorgehen soll ich mir erstmal ihre forderungen schriftlich geben lassen?
Ich hoffe meine Fragen werden noch beantwortet!
Gruss

Susanne Experte!

Noch 6 Monate nach Mietende hat der Vermieter Zeit, Mängel geltend zu machen. Gibt es ein Abnahmeprotokoll ohne Mängel, kann er dies nicht mehr. Da der VM nicht dazu verpflichtet ist, kann er es also abwehren. Zumindest sollte man sich dann die Zählerstände notieren und quittieren lassen.
Bezüglich des Fensters würde ich ihr mitteilen, dass sie nun in der Beweispflicht wäre nachzuweisen, dass ihr ein Schaden entstanden ist, den Du zu vertreten hast. Benenne Deine Zeugen und erwähne, dass bei Wohnungsbegehung nichts von ihr bemängelt wurde, weiterhin, falls überhaupt vorhanden, es sich auch nicht um einen versteckten Mangel handeln würde.
Weiterhin weist Du darauf hin, dass die Teile im Bad ausgetauscht werden mussten, da aufgrund des Alters nicht mehr richtig funktionsfähig. Ersetzen musst Du nur den Zeitwert der Sachen zum Zeitpunkt des Austauschs, Du musst nichts neues bezahlen. Der Zeitwert errechnet sich allerdings nach dem Anschaffungswert, sie muss also nachweisen, was die Sachen gekostet haben und wann sie angeschafft wurden.

Pad

Hallo!
Erstmal Danke für die Antworten!
Ich habe heute erneut mit der Vermieterin Telefoniert und es wird immer toller!Sie Konfrontierte mich mit den Dübellöchern im Badezimmer in den Fliesen.Ich habe im Netz schon gefunden das ich im Recht bin und zudem Bohren musste da sonst nichts im Badezimmer vorhanden war.Es weitet sich zur reinen Schikane aus!

Weil die Sache Mündlich zu keinem Ergebniss führt oder führen wird,werde ich sie freundlich darum SCHRIFTLICH bitten ihre Anliegen in der Wohnung mir ebenfalls SCHRIFTLICH mitzuteilen!Ich sehe auch ein das ich für schäden die ich nachweislich in der Wohnung selbst verursacht habe haften muss!

Jetzt meine Frage sie hat mir natürlich mit einem Anwalt gedroht aber ich denke sie weiss das sie einigen Dingen im Unrecht ist und möchte mich nur Einschüchtern.

Kann sie,wenn ich sie höflich wie oben beschrieben,darum bitten,mir die Sachen und Forderungen schriftlich zukommen zu lassen sofort diese Fragen von einem Anwalt beantworten lassen?
Ich bin ja willig mit ihr auf einen Nenner zu kommen aber mündlich und im guten gehts ja nicht.
Das wenn die Sachen eskalieren Anwälte ins Spiel kommen ist mir klar und ich werde dann ja auch selber einen Anwalt nehmen wenn sie mit ihrem kommt!
Hoffe ich bekomme Antwort!
Gruss

Rano Experte!

Es ist schon ein bisschen spät für "schriftlich" ... aber besser jetzt als nie.

Du kannst in Deinem ersten Brief die Gelegenheit nutzen, den Sachverhalt aus Deiner Sicht zu schildern und sie um Stellungnahme bitten, wenn sie etwas anders sieht. So könntest Du noch rückwirkend etwas verwertbar zu Papier bringen.

Da noch keine Forderungen strittig sind (oder?!) könnte der Anwalt seine Kosten Dir nicht sofort in Rechnung stellen.

Gruß
Ralph

Pad

Hallo!
Was heisst noch keine forderungen strittig sind?
Es wird mündlich bzw telofonisch diskutiert?Ich wurde von ihr mündlich erst am 21.03 darauf aufmerksam gemacht!Vor schriftlichen Sachen scheut sie sich!
Gruss

Susanne Experte!

Wartest Du auf Deine Kaution???

Pad

Hallo!
Nein die Wohnung war Kautionsfrei,sie hat bei unserem Einzug vor ca 3 Jahren mit uns nichtmal die Wohnung vorher abgenommen das haben wir mit dem Vormieter gemacht der uns als Nachmieter vorgestellt hat!
Ich weiss ja eigentlich das sie mir nicht viel kann und biete ihr ja in beiderseitigen Intresse eine Einigung an.
Gruss

Susanne Experte!

Fakt ist, ihre Behauptungen stehen auf ziemlich wackeligen Füssen. Da sie keine Kaution hat, von der sie Dir was abziehen kann muss sie klagen, wenn sie was haben will....Inwiefern sie das auch tut, musst Du wissen, da Du sie besser kennst.
Ich glaube, selbst wenn Sie Dich auf Schadenersatz verklagen würde hast Du doch auch Zeugen... da passiert nicht viel, ich würde sie abwimmeln und telefonisch schon mal gar nicht mehr. (falsch verbunden <!-- s :lol: --><!-- s :lol: --> )

Pad

Hallo!
Ok ich werde ihr 25 bis 30 Euro für den Zeitwert der Gegenstände anbieten und dann war es das für mich!Ich habe mich am anfang auch ziemlich drüber aufgeregt sehe das aber jetzt auch dank eurer Hilfe ziemlich gelassen ich habe auch mit einem Bekannten noch drüber gesprochen der selber einige Wohnungen Vermietet und er meinte auch viel Wind um nichts,sie bekommt die Wohnung wohl so schnell nicht vermietet da sehr alter Altbau Dachgeschoss und hat langeweile <!-- s :lol: --><!-- s :lol: --> !
Ich bedanke mich bei euch!
Gruss

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