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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Schön guten Tag

Meine Farge: Wann kann ich eine Mietminderung für mich beanspruchen???

Meine Großeltern leben in einem Hochhaus und deren Mieter über ihnen sind zu laut.

Fall: Seit dem heutigen Tag, habe ich zum dritten mal ein Lärmprotokoll bei unserem SAGA-Hauswart eingereicht. Das erste habe ich im Februar eingereicht, indem mehrere Störungen seit anfang diesem Jahres vermerckt sind. Das zweite habe ich im März abgegeben und schließlich das dritte heute!

Es sind immer die gleichen Störungen: Die Kinder laufen hin und her, toben, schmeißen Dinge und hämmern mit Gegenständen gegen die Heizungsrohre. Deren Mutter schreit dann regelmäßig rum und regt sich tierisch auf, das sehr laut.

Das ganze findet dan zu jeder Tageszeit statt. Am Wochende, morgens, mittags Abends, Nachts!

Lärmprotokoll was ich heute abgegeben habe:

21.03.06 Di.17-22:30 Störung
23.03.06 Do.19-21:00 ""
03.06.06 Sa.09-15:00 ""
04.06.06 So.11-16:00 ""
05.06.06 Mo.08-14:00 ""
07.06.06 Mi. 13-14:00 und 22:30-02:00 ""
12.06.06 ab 21 Uhr

Im Februar haben wir auch mal die polizei hinzu gezogen, die uns sagte: wir können auch eine Mietminderung in Anspruch nehmen, wenns zuviel wird!!!

Ich habe heute auch mit unserem zuständigen Kundenbetreuer von der SAGA gesprochen wegen einer Mietminderung, das sei nicht möglich so seine Aussage! Er sagte mir aber in der Vergangenheit zu, dass ab der dritten Beschwerde eine Mietminderung möglich ist!

Was stimmt nun?
Wann haben wir Anrecht?
Ich währe sehr dankbar, wenn sich hierzu jemand äußern kann!
Viellen Dank

Schöne Grüße
Sebastian
Stichwörter: mietminderung + wann + anrecht

3 Kommentare zu „Wann habe ich Anrecht auf Mietminderung”

Susanne Experte!

Das bestimmt im Zweifelsfall ein Richter!
Allerdings sollte man dazu wissen: i.d.R. wird pro Familia entschieden, d.h. Kinderlärm ist hinzunehmen.

Sebastian

Hallo

Danke für Ihre Antwort!

OK
Klar, gegen Kinderlärm gibt es überhaut nichts einzuwenden!
Meine Großeltern haben selber jeden Tag zwei pubertierende Kinder in Pflege!

Aber wenn die nachbars Kinder um 2 Uhr morgens und am Samstag rumtoben und meine Großmutter ihre Ruhe nicht bekommen kann dadurch, muss auch mal schluß sein denke ich!!!

Es besteht also überhaupt kein Anrecht auf eine Mietminderung in unserer momentanen Situation!?!
Das heisst, wir müßten erst mit deisem Fall vors Gericht???

Schöne Grüße
Sebastian

Susanne Experte!

I.d.R. läuft das so ab:
Mieter informiert sich bei einem Fachanwalt und mindert die Miete, jeweils aber nur für die Zeit der Störung.
Vermieter ist mit der Mietminderung nicht einverstanden und müsste dann auf Mietzahlung klagen.
Gern gehen die Vermieter hin und warten, bis sich die Mietminderung auf 2 MM summiert hat und kündigen dann wg. Mietschulden- geht natürlich nicht, muss man aber wissen.
Sicher sind die gesetzlichen Ruhezeiten und die Ruhezeiten der Hausordnung einzuhalten, dafür muss auch der VM sorgen.

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