Susanne
Das bestimmt im Zweifelsfall ein Richter!
Allerdings sollte man dazu wissen: i.d.R. wird pro Familia entschieden, d.h. Kinderlärm ist hinzunehmen.
Sebastian
Hallo
Danke für Ihre Antwort!
OK
Klar, gegen Kinderlärm gibt es überhaut nichts einzuwenden!
Meine Großeltern haben selber jeden Tag zwei pubertierende Kinder in Pflege!
Aber wenn die nachbars Kinder um 2 Uhr morgens und am Samstag rumtoben und meine Großmutter ihre Ruhe nicht bekommen kann dadurch, muss auch mal schluß sein denke ich!!!
Es besteht also überhaupt kein Anrecht auf eine Mietminderung in unserer momentanen Situation!?!
Das heisst, wir müßten erst mit deisem Fall vors Gericht???
Schöne Grüße
Sebastian
Susanne
I.d.R. läuft das so ab:
Mieter informiert sich bei einem Fachanwalt und mindert die Miete, jeweils aber nur für die Zeit der Störung.
Vermieter ist mit der Mietminderung nicht einverstanden und müsste dann auf Mietzahlung klagen.
Gern gehen die Vermieter hin und warten, bis sich die Mietminderung auf 2 MM summiert hat und kündigen dann wg. Mietschulden- geht natürlich nicht, muss man aber wissen.
Sicher sind die gesetzlichen Ruhezeiten und die Ruhezeiten der Hausordnung einzuhalten, dafür muss auch der VM sorgen.