Der_Mario
Im Mietvertrag steht, dass wir bei Auszug ggf. nur die Tapeten von den Wänden entfernen müssen. Allerdings sind die Tapeten (Rauhfaser) noch sehr gut und nur 1xgestrichen. Ist ene solche Regelung im MV statthaft?[/quote:1b549]
Kannst Du die entsprechende Klausel aus dem Mietvertrag mal zitieren? Wäre ganz hilfreich.
kansasbeige
lautet (unter sonst Vereinbarungen): Eine Wohnungsbesichtigung des Vermieters vor Vertragsabschluß war nicht möglich. Den Mietern ist der Zusatnd der Wohnung bekannt. Sie übernehmen die Wwhnung wie gesehen. Die komplette Renovierung der Wohnung übernehmen die Mieter. Dafür brauchen die Mieter ggf. vor AUszug nur die Tapeten entfernen.
Gruß
Kansas
Der_Mario
lautet (unter sonst Vereinbarungen): Eine Wohnungsbesichtigung des Vermieters vor Vertragsabschluß war nicht möglich. Den Mietern ist der Zusatnd der Wohnung bekannt. Sie übernehmen die Wwhnung wie gesehen. Die komplette Renovierung der Wohnung übernehmen die Mieter. Dafür brauchen die Mieter ggf. vor AUszug nur die Tapeten entfernen[/quote:7b06d]
Durch das "ggf" ist das eine ziemlich schwammige Regelung. Wenn die Tapete noch gut ist, besteht meiner Meinung nach kein Anlass, sie zu entfernen.
Hast Du mal mit dem Vermieter gesprochen, was er dazu meint?