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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Vor 5 Jahren haben wir unsere jetzige Wohnung bezogen. Die Wohnung wurde von uns unrenoviert übernommen. Alle Rep. und Verschönerungen wurden durch uns vorgenommen.

Nunmehr werden wir ausziehen. Im Mietvertrag steht, dass wir bei Auszug ggf. nur die Tapeten von den Wänden entfernen müssen. Allerdings sind die Tapeten (Rauhfaser) noch sehr gut und nur 1xgestrichen. Ist ene solche Regelung im MV statthaft?

Gruß

Kansas
Stichwörter: arbeiten + auszug

3 Kommentare zu „Arbeiten zum Auszug”

Der_Mario Experte!

Im Mietvertrag steht, dass wir bei Auszug ggf. nur die Tapeten von den Wänden entfernen müssen. Allerdings sind die Tapeten (Rauhfaser) noch sehr gut und nur 1xgestrichen. Ist ene solche Regelung im MV statthaft?[/quote:1b549]

Kannst Du die entsprechende Klausel aus dem Mietvertrag mal zitieren? Wäre ganz hilfreich.

kansasbeige

lautet (unter sonst Vereinbarungen): Eine Wohnungsbesichtigung des Vermieters vor Vertragsabschluß war nicht möglich. Den Mietern ist der Zusatnd der Wohnung bekannt. Sie übernehmen die Wwhnung wie gesehen. Die komplette Renovierung der Wohnung übernehmen die Mieter. Dafür brauchen die Mieter ggf. vor AUszug nur die Tapeten entfernen.

Gruß

Kansas

Der_Mario Experte!

lautet (unter sonst Vereinbarungen): Eine Wohnungsbesichtigung des Vermieters vor Vertragsabschluß war nicht möglich. Den Mietern ist der Zusatnd der Wohnung bekannt. Sie übernehmen die Wwhnung wie gesehen. Die komplette Renovierung der Wohnung übernehmen die Mieter. Dafür brauchen die Mieter ggf. vor AUszug nur die Tapeten entfernen[/quote:7b06d]

Durch das "ggf" ist das eine ziemlich schwammige Regelung. Wenn die Tapete noch gut ist, besteht meiner Meinung nach kein Anlass, sie zu entfernen.
Hast Du mal mit dem Vermieter gesprochen, was er dazu meint?

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