Gast hat diese Frage gestellt
Hallo allerseits,
ich bin neu hier und möchte mein Problem kurz schildern.
Wir wohnen seit 4 Jahren in einem 6 - Parteien - Haus, die Wohnungen werden vom Hausbesitzer privat vermietet. Die Nebenkostenabrechnung erfolgt jährlich. Im Mietvertrag wurden damals Heiz-, Wasser- und Betriebskosten von mtl 170 DM pauschal als Vorrauszahlung geregelt. Ich musste jedoch schon im ersten Jahr ca. 200 DM nachzahlen, im nächsten Jahr waren es noch mal um 100 € mehr, so vereinbarte ich mit meinem Vermieter, dass ich die Nebenkosten auf 30 € raufsetzte. Im darauffolgenden Jahr hatte ich dann "nur" - trotz erhöhter Vorauszahlungen - 175 € Nachzahlung, und jetzt hab ich eine Nachzahlung von 388 € bekommen.
Mein Vermieter berief sich darauf, das 1. alles teurer wird - ok, das stimmt ja auch. Aber er sagte, mein Wasserverbrauch steigt einfach jedes Jahr um ca. 20 Kubikmeter an. Demnach hätte ich im letzten Jahr 160 Kubik Kaltwasser verbraucht! Das ist Horror! Ich bin mir sicher, dass das nicht stimmt. Ich habe den Zähler heute abgelesen und habe festgestellt, dass ich seit dem letzten Ablesetermin, also in vier Monaten, 18 kubik verbraucht habe, d.h. umgerechnet auf ein Jahr wären es ca. 60 Kubik.
Auf den Ableseprotokollen von 2002 und 2003 steht auch jedes Mal beim Kaltwasser dabei: Zähler nicht ablesen, in Abrechnung nicht berücksichtigen. Auf der Abrechnung steht auch nirgends der alte oder neue Zählerstand drauf. So kann man überhaupt nicht nachvollziehen, was der rechnet. Da zusätzlich im Herbst der Kaltwasserzähler wegen der Eichung ausgewechselt wurde, kann ich auch überhaupt nicht nachvollziehen, was da abgelesen wurde. Und dummerweise hab ich es mir selbst nicht notiert.
Kann mir noch jemand folgen?
Und vor allem. Ist der Vermieter nicht verpflichtet, die genaue Abrechnung anzugeben? Würde mich über Antwort sehr freuen.
Liebe Grüße
Lisa