MichaRecht
Ja es gibt die Möglichkeit der Minderung. Als erstes solltet Ihr eine Mängelanzeige bei Euerem Vermieter machen. Tipp Der angezeigte Mangel sollte nicht solange zurück liegen die Rechtssprechung hat da sehr kurze Fristen. (6 Monate sind bereits zu viel)
Die Höhe der Mietminderung ist grundsätzlich frei verhandelbar und richtet sich nach dem Grad der Beeinträchtigung. In Deinem Fall könnte man 20- 50 % ansetzen. Da Prostitution nicht nur ein einfacher Mangel ist. Obwohl es „nur eine Beratungsstelle“ ist.
Versuche mit dem Vermieter zu verhandeln vielleicht hat er ei einsehen.
Ghostraider
An MichaRecht,
Seid wann ist denn eine Mietminderung frei verhandelbar und mit wem soll er dies aushandeln ? ? ? ? ? etwa mit dem Vermieter ? ? ? ))
Es gibt eine Mietminderungstabelle nach dem sich alle richten müssen.
Ein Richter kann vielleicht etwas mehr oder weniger ansetzen aber für Mieter gibt es festgesetzte Zahlen. Setzt der Mieter mehr an oder auch zuviel fällt er über Monate damit auf die Nase das er in einem Mietrückstand von über zwei Monatsmieten kommt und sich damit die fristlose Kündigung angespart hat. Peng.
Auch wenn man wegen Mietminderung nicht gekündigt werden kann, kann man aber wegen einer zu hoch angesetzten gekündigt werden, wenn zusammen gerechnet die zuviel geminderte Miete zwei Monatsmieten erreicht hat und man dadurch dem Vermieter zwei Monatsmieten schuldet. (((
Daher sollte man eine Mietminderung nur mit einem Anwalt durchsprechen und ansetzen.
Und da Sie dann schon beim Rechtsanwalt sind würde ich diesem die ganze Angelegenheit in die Hand geben, damit er den Vermieter richtig anschreibt.
Auch Kinderlärm brauch nicht, über die normale Lautstärke und vor allen Dingen Zeiten, hingenommen werden.
Es ist zwar richtig das Kinder lärmen dürfen, aber auch da sind Grenzen gesetzt. Googeln Sie mal nach Kinderlärm im Internet und Sie werden da einiges finden, erlaubtes und unerlaubtes.
Gruß
ghost
lostkoast
ich bedanke mich für die ratschläge. werde mich jetzt noch mit meinem mieterverein zusammensetzen und versuchen, eine lösung zu finden, sprich mietminderung. allerdings befürchte ich, dass etwaige mietminderungsbeträge dann von der zurückzuzahlenden kaution abgezogen werden, wenn wir denn ausziehen.
gruss,
lostkoast
Ghostraider
Wenn der Vermieter dies macht wird die Summe von Ihnen eingeklagt und der Vermieter bekommt noch was zuhören.
Denn das ist überhaupt nicht erlaubt.
Da würde ich den Mieterverein mal fragen was da auf dem Vermieter zukommen würde.
Anders wäre es bei einer Mietzurückhaltung, die müsste nach Erledigung der Mängel dem Vermieter überwiesen werden.
Gruß
ghost