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Arbeits- und Angestelltenrecht Verdienst- und Entlohnung - Arbeitszeit Zulagen
25.7.2001 10 AZR 758/00 1."Geplante Schichtarbeit" liegt grundsätzlich auch dann vor, wenn der Schichtplan erst jeweils an den letzten Arbeitstagen einer Woche für die folgende Woche im Betrieb bekanntgegeben wird. 2.Konnte und mußte der Arbeitnehmer davon ausgehen, daß sich der Arbeitgeber bei der Gewährung eines (Nachtarbeits-)Zuschlags tarifgerecht verhalten wollte, so besteht kein Anspruch auf die weitere Gewährung des Zuschlags aus dem Gesichtspunkt einer betrieblichen Übung, wenn der Arbeitgeber die Zahlung einstellt, weil sie nach dem Tarifvertrag nicht geschuldet ist. Nachtarbeitszuschlag - betriebliche Übung, unregelmäßige Nachtarbeit BGB §§ 133, 151, 157 MTV für alle Arbeitnehmer der Futtermittelindustrie im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg vom 24.8.1994 §§ 4 Ziffer 5, 5 Ziffer 1b,c
Aktenzeichen: 10AZR758/00 Paragraphen: BGB§157 Datum: 2001-07-25