Susanne
Heute unterscheidet man zwischen einer NK-Pauschale und einer NK-Vorauszahlung. Bei der Vorauszahlung wird abgerechnet, bei der Pauschale nicht. Offensichtlich ist bei Dir eine Pauschale ohne Abrechnung wirksam vereinbart, d.h. es erfolgt grundsätzlich keine Abrechnung und so bekommst Du auch keine Nachzahlung.
Da kann man nun nichts mehr ändern, da man sowas vor Vertragsabschluss aushandeln muss.
onkelnilsson
Viel Dank schonmal für die rasend schnelle Antwort! Muss der Vermieter aber nicht eine angemessene Pauschale verlangen, oder geschieht dass nach seinem persönlichen Gusto (finde die 44% etwas happig)??? Würde das im Umkehrschluss bedeuten, dass ich jetzt Tag&Nacht das Wasser laufen lassen dürfte, ohne eine Nachzahlung befürchten zu müssen? Ist also meine Ressourcenschonung nur gut für die Umwelt, meiner Geldbörse aber in keinster Weise zuträglich?
Beste Grüße,
Sven
onkelnilsson
noch eine Frage: Ist der Allgemeinstrom denn in den Nebenkosten enthalten, oder kann mein VM (so macht er es) den wiederum über die ista separat abrechnen?
Susanne
Mit der Pauschale sind alle Forderungen abgegolten, auch der Allgemeinstrom!
Ja, im Grunde genommen kannst Du jetzt heizen wie Sau, er kann keine Abrechnung stellen und demnach ergibt sich auch keine Nachzahlung!
onkelnilsson
Vielen Dank! Heizung läuft allerdings nochmals separat, dafür ist eine eigene Vorrauszahlung (die dann jährlich abgerechnet wird) im Mietvertrag verankert. Trennen darf er das dann wohl (Heizkosten/ sonstige NK)????? Strom läuft direkt über die Rheinenergie, auf der Abrechnung taucht dann halt nur ein Betrag für Allgemeinstrom auf! Müsste das dann trotzdem über die allgemeinen NK's laufen oder nicht?
Susanne
Ja, es wird getrennt zwischen kalte BK und warme BK. Kannst Du ganz genau nachlesen bei http://www.internetratgeber-recht http://www.internetratgeber-recht.de <!-- w -->
ansonsten gilt die Betriebskostenverordnung, die findest Du auch online.
Ich nehme mal an, er macht sich das einfach: warme BK macht eine Firma, weil er das wg. der Ableserei sowieso nicht allein machen kann und die kalten BK berechnet er als Pauschale, damit er hier keine Abrechnung machen kann.
Berni911
(finde die 44% etwas happig)???
Sven[/quote:338d8]
Ich frage mich, wie du darauf kommst, dass du 44% mehr zhalst, woher stammen die Zahlen, wenn er das nicht abrechnet ????
Grüsse <!-- s --><!-- s -->
onkelnilsson
lange ist es her, aber ich will das Rätsel doch noch auflösen: mein Mitbewohner (WG) hat noch einen ganz alten Mietvertrag (jedes Zimmer einzeln vermietet), wonach genau abgerechnet wurde, also jährlich. Daher kommen die, sogar sehr exakten, 44%!
Beste Grüße,
Sven
Werner1
Haben die Mietparteien zur Abgeltung der Betriebskosten die Zahlung einer monatlichen Pauschale durch den Mieter vereinbart, so sind mit der Zahlung dieses Pauschalbeitrages die Nebenkosten abgegolten. Selbst wenn in Wirklichkeit die Nebenkosten durch den Pauschalbetrag nicht abgedeckt sind, braucht der Mieter keine Nachzahlung zu leisten.(LG Hamburg WM 76, 299) Er kann allerdings auch keine Rückzahlung verlangen, falls die Pauschale höher war als die tatsächlichen Kosten. Aber auch dann wenn im Mietvertrag geregelt ist, das der Vermieter die Pauschale anheben darf, so kann er dies nur für die Zukunft und im Rahmen der nachgewiesenen Erhöhungen der Betriebskosten.(LG Köln WM 82, 301 ; LG Darmstadt WM 82, 307)
Also Bruttokaltmiete ( Pauschale)
siehe den Unterschied:
Bruttowarmmiete=[/b:145b6] Heiz - und Betriebskosten werden nicht besonders ausgewiesen, sind im Mietzins enthalten. (Nur in Ausnahmefälle noch möglich) z.B. Sozialmieten.
Bruttokaltmiete=[/b:145b6] Betriebskosten sind auch hier im Mietzins enthalten, Heizkosten nicht.
Nettomiete= [/b:145b6]Betriebskosten sind vollständig ausgegliedert.
Teil Inklusivmiete=[/b:145b6] Betriebskosten sind zum Teil im Mietzins enthalten, der andere Teil wird separat abgerechnet.