Dato256 hat diese Frage gestellt
Hallo,
wir sind ein Haus mit drei Mietparteien. Das Haus besitzt an der Stirnseite eine Lange Auffahrt um auf die Rückseite zu kommen, wo unsere Gärten sind. Vor dem Haus sind Parktaschen. Diese Reichen aber für das Anzahl an Autos aus der Straße selten aus.
Die Hausverwaltung hat nun unsere Auffahrt an eine Partei vermietet. Diese nutzt die Auffahrt als Parkplatz aber nur am Wochenende. Das führt dazu das wir keinen Parkplatz für unsere Autos finden, aber eine freie Auffahrt haben.
Jetzt meine Frage: Darf die Auffahrt überhaupt vermietet werden oder muss sie der allen Parteien zur Verfügung gestellt werden?