Susanne
Den fachkundigen Rat kann Dir sicher nur ein Elektriker geben. Ansonsten gilt: gemietet wie gesehen. Mir sind Urteile bekannt, dass bei Altbauwohnungen ein gewisser Standard erreicht werden muss, dass z.B. mehrere elektrische Geräte der modernen Lebensführung gleichzeitig betrieben werden.
Soweit ich weiterhin weiß gilt ansonsten der Standard des Baujahrs. Auch ist ein Starkstromanschluss in der Küche nicht verpflichtend und müssen tatsächlich auch alle alten[/b:d0a6e] Badezimmer mit FI ausgerüstet sein?
vemi
Hallo,
die Elektrik in der Wohnung muss betriebssicher sein, braucht aber nicht den heutigen "Wohnstandards" entsprechen. Der Eigentümer ist nicht verpflichtet, deinen Wünschen gerecht zu werden, auch nicht beim FI-Schalter.
DRINGEND BEACHTEN:
Wenn du dir einen Spiegelschrank mit Steckdose in das Badezimmer hängst, muss DU sicherstellen, dass du den Vorschriften gerecht wirst. Demnach musst du, wenn du die jeweiligen Abstände zu Badewanne oder Dusche nicht einhältst, den FI-Nachrüsten. Waschmaschine, Geschirrspüler und Trockner brauchen eine eigene Absicherung und Stromkreis (bzw. einen zusammen, aber Geräte nicht gleichzeitig laufen lassen.
Wenn deine Elektrik sehr alt ist, kannst du mit dem vermieter vielleicht einen Deal aushandeln, wenn er die Erneuerung nicht bezahlen will. Du den Arbeitslohn, er die Materialien.
Was die Kosten und Vorschriften angeht, kann dir jeder Fachbetrieb genauere Auskunft geben.
Gruß Vemi
BrainKoeln
Erstmal vielen Dank für eure Antworten!
Da mein Badezimmer saniert wird, bekomme ich nun auch eine seperate Zuleitung und einen FI-Schutzschalter.
Jetzt tut sich mir allerdings noch eine andere Frage auf:
In der Küche wird mit einer Zuleitung/Sicherung Waschmaschine, Spülmaschine, Kühlschrank und Trockner und der Rest der Wohnung inkl. Wohnzimmer mit Fernseher, PC, etc. betrieben.
Ich bin auf ein BGH-Urteil ausmerksam geworden das besagt, dass auch in einem Altbau moderne Haushaltsgeräte, nämlich mind. 2 betrieben werden müssen. Bei dieser Konstellation bezweifel ich allerdings, dass ich gleichzeitig Waschmaschine und Spülmaschine betreiben kann.
Muss der Vermieter hier nachbessern?
vemi
Hallo,
sagt das BGH- Urteil auch, welche modernen Geräte es sind?
Wenn due einen PC und einen Toaster betreiben solltest, sind das zwei moderne Geräte und das kann deine Absicherung vertragen.
Gruß Vemi