Susanne 14.12.2008 14:48
1. Ja
2. Nein
Feffek 16.12.2008 13:48
Hallo anke30,
kenne das Problem gut, da auch mein Vermieter das bei uns versucht hat.
Du kannst schon was dagegen machen, wenn einige gewisse Gegebenheiten vorliegen
Kannst du mir bitte folgende Fragen beantworten:
1. Wohnst du im Mehrfamilienhaus?
2. Gibst es jeweils eine (gelbe/blaue etc) Tonne für das gesamte Haus?
3. Steht in deinem Mietvertrag, dass Müllgebühren über Nebenkosten umgelegt werden können?
4. Wenn ja, steht in deinem Mietvertrag auch, wie diese umgelegt werden (Personen/m² etc)?
***** bezogen auf meinen Fall ****
zu 1: Ja (8 Familienhaus)
zu 2: Ja
zu 3: Ja
zu 4: Nein
Besonders wichtig ist Pkt. 3 in Verbindung mit Pkt 4. Aufgrund dessen das in meinen Mietvertrag keine Regelung bzgl. des Umlageschlüssels festgehalten ist, kann hierzu § 556a Abs. 1 BGB herangezogen werden:
*Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen. Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.*
Wenn deine Angaben ähnlich sind wie bei mir, dann rechne dir aus ob Du günstiger davon kommst, wenn nach m² umgelegt wird, denn das wäre dein absolutes Recht gemäß Bürgerliches Gesetzbuch!
Ich hab mein Geld zurückbekommen! *grins*
Prüfe in diesem Zuge auch die andere Kostenarten in deiner Betriebskostenabrechnung (welche personenbezogen sind), denn wie gesagt, ist in deinem Mietvertrag kein Umlageschlüssel fixiert worden ist nach m² umzulegen!
Ich hoffe ich konnte dir etwas helfen?
Gruß feffek