BK-Mann
Hallo
gute Frage. Wenn ein mündliches Abkommen bestanden hatte, würde ich auch nicht wirklich bezahlen wollen.
Aber da ich einmal davon ausgehe, dass zwei im Mietvertrag standen, hat jeder im Prinzip seine Schuld zu begleichen, wenn man nichts anderes vereinbart hat.
Ich denke Ihre Freundin hat die Betriebskostenabrechnung 2006 erhalten und ist nun geschockt über die Nachzahlung.
Fair wäre es, das zu bezahlen, solange man noch dort gewohnt hat. Alles was danach war, wenn man ordentlich aus dem Vetrag gekommen ist, ist nicht mehr Ihre Sache.
Gruß
BK-Mann