Kasimo 27.10.2019 10:44
Den Auszug verweigern kann man nicht, denn laut Gesetz hat man nach der Mietzeit die Wohnung zurück zu geben. Erschwerte Umstände beim Auszug ändern daran nichts.
Lediglich ein Recht auf Mietminderung hat man gemäß §536 BGB, was man indirekt als eine Art Schadenersatz ansehen kann. Die Höhe der Minderung sollte man jedoch mit einem Anwalt absprechen, um keine rechtlichen Nachteile zu bekommen, wenn man zu viel mindert.