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Fehmi hat diese Frage gestellt
Ich wohne im 9. Stock und muss Ende des Monats ausziehen. Leider ist der Aufzug seit 4 Wochen kaputt.
Der Vermieter meint, ihm ist es egal. Ich muss trotzdem ausziehen und meine Sachen über die Treppe runterbringen.
Meine zwei Fragen sind:
# Habe ich Anspruch auf Schadenersatz, da die Nutzung des Aufzugs im Vertrag vereinbart war?
# Kann ich theoretisch verweigern, auszuziehen, bis der Aufzug wieder funktioniert?
Danke!!

1 Kommentar zu „Aufzug ist Kaputt beim Umzug”

Kasimo Profi 27.10.2019 10:44

Den Auszug verweigern kann man nicht, denn laut Gesetz hat man nach der Mietzeit die Wohnung zurück zu geben. Erschwerte Umstände beim Auszug ändern daran nichts.

Lediglich ein Recht auf Mietminderung hat man gemäß §536 BGB, was man indirekt als eine Art Schadenersatz ansehen kann. Die Höhe der Minderung sollte man jedoch mit einem Anwalt absprechen, um keine rechtlichen Nachteile zu bekommen, wenn man zu viel mindert.

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