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Verjährung und Aufrechnungslage
Ist der Schadensersatzanspruch des Vermieters während des fortdauernden Mietverhältnisses verjährt, ohne daß der Vermieter sich aus der Mietkaution befriedigt hat, so kann er gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters nach Mietende nicht mehr aufrechnen.
OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.10.2001, Aktenzeichen: 24 U 77/01, ZMR 2002, S. 658