Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Verjährung und Aufrechnungslage

Ist der Schadensersatzanspruch des Vermieters während des fortdauernden Mietverhältnisses verjährt, ohne daß der Vermieter sich aus der Mietkaution befriedigt hat, so kann er gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters nach Mietende nicht mehr aufrechnen.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.10.2001, Aktenzeichen: 24 U 77/01, ZMR 2002, S. 658
Stichwörter: aufrechnungslage + verjährung

0 Kommentare zu „Verjährung und Aufrechnungslage”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.