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Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers
Gibt der Geschäftsführer eines Lkw-Vertragshändlers mit Werkstatt einen zur Sicherung erheblicher Kundenverbindlichkeiten hinterlegten Kfz-Brief an den Kunden, ein Speditionsunternehmen, gegen den ausdrücklichen Willen des Mitgeschäftsführers heraus, stellt dies eine schwerwiegende Pflichtverletzung dar und kann ein wichtiger Grund für die Abberufung des Geschäftsführers sein.
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 16.09.99
15 U 238/97
NJW-RR 2001, 466