In meiner NK-Abrg. sind die Kosten für den Aufzug soweit korrekt aufgeführt. Nur wurden nicht die gesamten qm des Hauses als Grundlage genommen (um sie dann auf die Wohnungs-qm umzulegen) sondern nur ein Teil. Ist das korrekt? Ich dachte, dass immer die gesamten qm als Grundlage genommen werden müssen.
1 Kommentar zu „Aufzugskosten unterschiedliche qm-Angabe”
Susanne
Mal mit der letzten Abrechnung vergleichen und mit der Vereinbarung aus dem MV. Möglicherweise zahlen die Parterre-Wohnungen nicht für die Aufzugskosten (?). Hilft nur, den Verfasser der Abrechnung (VM) zu fragen.