fin
Das ist eine Privatsache, keine Mietrechtssache.
Da Sie nicht Mieter des Hauses Ihres Großvaters sind und er Hausrecht besitzt, kann er hinauswerfen wen er will.
Aber wie sieht es bei Ihnen aus? Sind Sie in Ausbildung oder verdienen Geld? Nur wenn Sie bedürftig wären, wäre da was zu machen. Allerdings sollte man nicht bedürftig werden wollen nur um in diesem Haus zu bleiben.
Was sagen Ihre Eltern dazu?
Christoph_A.
Da Sie nicht Mieter des Hauses Ihres Großvaters sind und er Hausrecht besitzt, kann er hinauswerfen wen er will.
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Selbstverständlich ist er Mieter der Wohnung.
Ein Mietvertrag bedarf keiner Schriftform. Hier ist der Mietvertrag durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen und konkludentes Verhalten zustande gekommen.
Der Mieter ist sich damals mit dem Vermieter über die Wohnungsmiete einige geworden und hat ihm die Schlüssel ausgehändigt. Der Mieter ist eingezogen. Dadurch ist ein Mietverhältnis begründet.
Der VM hat zwar ein erleichtertes Kündigungsrecht, weil er mit im Haus wohnt, aber dann kann nur mit gesetzlicher Frist kündigen zusätzlich drei Monate.
fin
Lieber Christoph,
wir wissen doch überhaupt nicht ob der Fragesteller überhaupt Miete bezahlt. Das denke ich bei Opa-Enkel-Verhältnis, <!-- s --><!-- s --> und dazu noch sein Elternhaus eben nicht.
Wenn ein 22jähriger von seinem Vater aus dem Haus geworfen würde, so wäre der 22jährige auch nicht Mieter seines Vaters. <!-- s --><!-- s -->
Christoph_A.
Zu einem Mietverhältnis gehört nicht zwangsläufig, daß Miete gezahlt wird. Ein Mietverhältnis kann auch ohne Mietzahlung entstanden sein.