Berthelstal 07.12.2009 19:05
Wenn Sie die Wohnung unrenoviert übernommen haben und dies nachweisen können, brauchen Sie diese auch nur wieder unrenoviert übernehmen. Der Besitzwechsel spielt dabei keine Rolle, da der Erwerber in alle Rechte und Pflichten des bisherigen Eigentümers eintritt.
M.Raida 08.12.2009 07:54
Wegen der Meitschulden kann ich nur sagen, dass sie und ihr Freund beide für den Ausfall der Miete aufkommen müssen. Ihnen wurde nie bestätigt, dass Sie aus dem Mietverhältnis austreten können. Die Miete werden Sie wohl oder übel bis zum Ablauf der Mietzeit zahlen dürfen. Wegen der Renovierung hat Berthelstal recht.