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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Moin Moin.
Ich habe folgendes Problem.
Ich habe mir als Student ein kleines Zimmer gemietet in dem ich jetzt fast ein Jahr lang wohne. Nun tauchte das Problem auf, dass das Zimmer nicht ordnungsgemäß abgenommen wurde und nun Nachbesserungen nötig waren. So wurde jetzt eine Tür eingebaut, so dass ich jetzt mit einem anderen Mieter zusammen quasi in einer WG wohne. Ich soll jetzt einen Änderungsmietvertrag zusammen mit meinem Nachbar unterschreiben in dem unter anderem auch geschrieben steht, das wegen dem Brandschutz der andere Mieter nicht mehr seine Tür abschliessen darf, da ich im Notfall durch diese Fenster seines Zimmers gerettet werden müßte. Der ist natürlich erstmal nicht damit einverstanden, da er diese Situation ja keineswegs verschuldet hat. Als er dem Vermieter erzählte er wolle dies nicht, wurde ihm direkt mit sofortiger fristloser Kündigung gedroht und mir in diesem Zusammenhang auch.

Meine Frage ist nun was man in diesem Fall am besten macht und welche Rechte und Pflichten man wahrnehmen kann bzw. muss.

Bitte um schnelle Antwort, da der Vermieter alles sehr dringlich gemacht hat. Vielen Dank und cu Helge

4 Kommentare zu „Brandschutz - Nachträgliche Maßnahmen”

Susanne Experte!

Handelt es sich um ein Studentenwohnheim?

Gast Experte!

Nein. Es handelt sich nicht um ein Studentenwohnheim. Es ist ein privater Vermieter.
Cu Helge

Susanne Experte!

Wer soll denn dann das Zimmer "odnungsgemäss abnehmen" ???

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass der VM dem M vorschreiben kann, dass Türen nicht abgeschlossen werden dürfen.
Weiterhin gibt es für beide einen bestehenden Mietvertrag, einen neuen abzuschliessen ist daher nicht nötig.
Für eine Kündigung durch den VM fehlt m.E. jegliche Grundlage !!!

Gast Experte!

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Mein Nachbar und ich konnten uns jetzt mit dem Vermieter tatsächlich darauf einigen keinen neuen Mietvertrag zu unterschreiben, sondern lediglich auf eine Verpflichtung meinens Nachbarn mir einen Schlüssel für seine Wohnung auszuhändigen, so dass ich im Falle eines Brandes durch sein Zimmer gerettet werden kann.

Mit Ordnungsgemäss abnehmen meinte ich einen Architekten und die Feuerwehr(Brandschutz).

Mit freundlichen Grüßen Helge

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