Susanne
Handelt es sich um ein Studentenwohnheim?
Gast
Nein. Es handelt sich nicht um ein Studentenwohnheim. Es ist ein privater Vermieter.
Cu Helge
Susanne
Wer soll denn dann das Zimmer "odnungsgemäss abnehmen" ???
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass der VM dem M vorschreiben kann, dass Türen nicht abgeschlossen werden dürfen.
Weiterhin gibt es für beide einen bestehenden Mietvertrag, einen neuen abzuschliessen ist daher nicht nötig.
Für eine Kündigung durch den VM fehlt m.E. jegliche Grundlage !!!
Gast
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Mein Nachbar und ich konnten uns jetzt mit dem Vermieter tatsächlich darauf einigen keinen neuen Mietvertrag zu unterschreiben, sondern lediglich auf eine Verpflichtung meinens Nachbarn mir einen Schlüssel für seine Wohnung auszuhändigen, so dass ich im Falle eines Brandes durch sein Zimmer gerettet werden kann.
Mit Ordnungsgemäss abnehmen meinte ich einen Architekten und die Feuerwehr(Brandschutz).
Mit freundlichen Grüßen Helge