mono 25.02.2011 15:32
Es ist natürlich sehr ärgerlich für Sie, dass die Hausverwaltung Sie so im Ungewissen lässt.
Allerdings ist es so, wie von der Verwaltung beschrieben. Ein Vetragsverhältnis kann grundsätlich nur von allen Vertragspartnern gemeinsam gekündigt werden. Da Ihre EX-Mitbewohnerin in der Wohnung bleiben möchte, sind Sie darauf angwiesen, dass die Hausverwaltung Ihren Nachmieter akzeptiert. Hierdrauf haben Sie allerdings keinen rechtlichen Anspruch.
Ich würde mir an Ihrer Stelle aber nicht allzu große Gedanken machen. Das in den sechs Tagen noch nichts entschieden/ bearbeitet wurde ist nicht ungewöhnlich. In einer Hausverwaltung hat es nunmal ein relativ hohes Arbeitsaufkommen.
Natürlich können SIe drohen, Ihren Mietanteil einzubehalten - dies würde jedoch lediglich dazu führen, dass es zu Mietrückständen käme. Zur Mietzahlung sind sie aber weiterhin verpflichtet. Da sie gesamtschuldnerisch haften, kann die Verwaltung entscheiden, ob sie den rückständigen Betrag von Ihnen oder Ihrer Ex-Mibewohnerin verlangt.
Haben Sie einfach noch bis Monatg Geduld. Sie erreichen Ihr Ziel sicherlich nicht schneller, indem sie die Verwaltung mit Mails und anrufen überziehen. Sollten Sie keine Rückmeldung bekommen, könnte zunächst hilfsweise ein Untermietverhältnis begründet werden (hierfür ist jedoch auch die Zustimmung der Verwaltung notwendig).