Gast
sehr geehrte damen und herren,
ich habe am 30.12.2003 die nebenkostenabrechnungen von 1999-2002 von meiner hausverwaltung auf einmal bekommen....nun bin ich mir garnicht sicher, ob ich die alle zahlen muß oder gibt es eine zahlungsfrist, denn die neureglungen im mietrecht gelten ja erst ab 09/01..wäre ihnen sehr dankbar, wenn sie mir helfen könnten und mir kurz schreiben, wie lange sie rückwirkend dies verlangen können...im übrigen geht es den anderen mietern im haus ebenso wie mir...
mit freundlichen grüßen
sylvia juran[/quote:141e5]
Per 30.12.2003 dürfen nur noch für die Nebenkosten aus dem Kalenderjahr 2002 Nachzahlungen gefordert werden. Der Mieter seinerseits hat allerdings Anspruch auf Erstattung auch bis 1999.