Gast hat diese Frage gestellt
Hallo,
(Hamburg)
wir haben eine Wohnung von einer Grundstücksverwaltung gemietet, für die ein §5 Schein erforderlich ist. Wir haben die Wohnung bekommen, weil sie schon lange leer stand und weil wohl schon mal ein solcher Antrag beim Wohnungsamt erfolgreich war.
Die Dame von der Verwaltung sagte wiederholt, wir müssten eine EINMALIGE Zahlung leisten.
jetzt kommt ein Schreiben und ein Betrag (43 Euro) wird monatlich als Ausgleichszahlung verlangt. Man beruft sich aufden Mietvertrag, in dem steht: Sonstige Vereinbarungen:
Dem Mieter ist bekannt, dass es sich um eine ..´§ 5-Schein... handelt. Der Vermieter hat bereits eine Ausnahmegenehmigung beim zuständigen Wohnungsamt beantragt. Der Mieter verflichtet sich, alle evtl. anfallenden Kosten für die Ausnahmegenehmigung zu tragen. Die Kosten betragen voraussichtlich ca. 1,50 /qm Wohnfläche.
Zu diesem Passus hat die Dame gesagt, es handele sich um die einmalige Ausgleichszahlung, nach der max. 1,50 pro qm (einmalig!!!) fällig werden.
Wie können wir uns wehren?
Danke für jeden Tipp!!
Elisabeth