Bladder 28.07.2011 16:32
Nach der Schilderung haben sich die Leute offensichtlich mit einem Nachschlüssel/Zweitschlüssel Zugang zu Ihrer Wohnung verschafft.
Die ist eine Straftat und kann nach § 123 StGB bis zu 5 Jahre Haft bedeuten.
Sie müssten aber unverzüglich Anzeige erstatten. Denn der Besitzer der Wohnung sind Sie als Mieter und Sie haben das Hausrecht - auch gegen den Vermieter/Hausmeister.
Es gibt nur eine Ausnahme - Gefahr im Verzuge (Feuer, Wasser usw.)
Dann sollte auf jeden Fall der Vermieter/Hausmeister usw. aufgefordert werden, unverzüglich alle Schlüssel für Ihre Wohnung Ihnen zu übergeben. Notfalls können Sie auch hier klagen.
Sie dürften auch das Wohnungseingangsschloss wechseln, wenn sie es zum Ende des Mietvertrages wieder einbauen.
Ja, und zu guter letzt kann man aus so einem Vorgang auch eine fristlose Kündig durchführen.
xxchrizxx 28.07.2011 16:51
Danke für die Antwort!
Ja es ist der Zweitschlüssel mit dem sich Zugang verschafft wurde !
Allerdings muss ich hinzufügen das die Personen nicht richtig in meiner Wohnung waren ( Aufgeschlossen und im Eingang stehen geblieben)
Ich möchte ungerne großen Streit ausbrechen lassen , meine Ansicht wäre :
- Keine Anfahrtskosten für die Elektriker zahlen zu müssen + ein termin den ich Arbeitsmäßig gut wahrnehmen kann ..
Meinen sie ich habe die Möglichkeit dazu ??