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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

Leider kenne ich mich im mnietrecht nicht aus und brauche daher eure Hife!!!!
Mein Feund und ich sind zum 01.1.05 in unsere neue Wohnung eingezogen.Vor Einzug hatten wir sie 2mal kurz gesehen:zur Besichtigung mit 50 anderen Leuten und 1mal mit der ehemaligen mieterin, wobei wir uns auch nicht richtig umgeschaut hatten.(Wohl schon Fehler Nr1!)
Im Vertrag steht, dass wir verstanden haben, dass die Fenster nun mal 120 Jahre alt, nicht richtig isoliert und teilweise undicht sind! falls wir neue Fanster haben wollen, ist das kein Problem, aber unsere Miete würde sich um 70 Euro erhöhen, wobei der Vermieter davon die Hälfte trägt, ergo 35 Euro Mieterhöhungen.
So, nun kommt das Problem: Wir wussten ja auch, dass alte einfach verglaste Fenster drin sind, ist ja auch kein Problem. Da kann mann ja mit Silikon nachdichten und es kommen dicke Gardinen davor, ABER :
Viele Fenster sind schlicht schlicht kaputt. Circa drei Viertel der Fenster haben Rissen, manche sogar Löcher oder es fehlen unten Ecken!
Was sollen wir tun?Mit ner Staffelmiete von 15€ pro Jahr, wäre die Erhöhung nächstes Jahr schon €50. Das ist ganz schön happig. Aber kaputte Fenster wollen wir auch nicht. Können wir ihn dazu verdonnern, ainfach die kaputten reparieren zu lassen? Sind die 35€ überhaupt rechtskonform? Müssen wir die Hälfte der Kosten tragen?
Wir haben noch kein Übergabeprotokoll mit dem Vermieter gemacht.
Was muss da jetzt unbedingt drinstehen?

Schon mal vielen Dank im Vorraus

Vera
Stichwörter: undicht + fenster + kaputt + Übernahme

3 Kommentare zu „Fenster kaputt und undicht bei Übernahme!”

FischkoppStuttgart Experte!

zu viele Fragen!

1. zum Thema Übergabe!

Wohnungsübergabeprotokoll

(dmb) Bei Beginn und Ende eines Mietverhältnisses sollten Mieter und Vermieter gemeinsam ein Wohnungsübergabeprotokoll erstellen, empfiehlt der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin.

Mit Hilfe eines Wohnungsübergabeprotokolls kann Streit über die Fragen vermieden werden, in welchem Zustand die Wohnung tatsächlich übergeben worden ist, ob Schönheitsreparaturen korrekt durchgeführt wurden, ob Wohnungsmängel vorhanden oder ob Einrichtungen beschädigt sind.

In einem Wohnungsübergabeprotokoll sollte, so die Mieterorganisation, für jedes Zimmer der Wohnung einzeln festgestellt werden, ob der Raum fehlerfrei und in Ordnung ist oder ob Mängel festgestellt wurden.

Mit einem Wohnungsübergabeprotokoll verpflichten sich weder Mieter noch Vermieter automatisch zur Behebung von Schäden oder zur Durchführung von Schönheitsreparaturen. Das unterschriebene Wohnungsübergabeprotokoll dient lediglich als Beweismittel über die Fragen, in welchem Zustand sich die Wohnung zu einem bestimmte Zeitpunkt befunden hat. Der Vermieter beispielsweise kann zu einem späteren Zeitpunkt keine Mängelansprüche mehr durchsetzen, wenn er ursprünglich bescheinigt hat, dass er die Wohnung ordnungsgemäß zurückerhalten hat.

Lehnt der Vermieter es ab, sich an einer Wohnungsbesichtigung zu beteiligen, sollte nach einem Vorschlag des Deutschen Mieterbundes eine möglichst sachverständiger Zeuge, zum Beispiel ein Malermeister oder Architekt, eventuell auch ein Nachbar, hinzugezogen werden, der dann das Protokoll mit unterschreibt. Auch Fotos könnten ein wichtiges Beweismittel sein.

Weitere Informationen in der Mieterbund-Broschüre "Geld sparen beim Umzug", bei allen örtlichen Mietervereinen zum Preis von 5 Euro zu erwerben oder zu bestellen unter [url=http://www.mieterbund/]http://www.mieterbund[/url] [url=http://www.mieterbund.de]http://www.mieterbund.de[/url] <!-- w -->.[/color:9fbe5]

[color=red:9fbe5]Mängel im Altbau

Der Vermieter kann die Beseitigung von Mängeln, wie Feuchtigkeitsschäden, zerbrochene Fensterscheiben, aufgebrochene Briefkästen und defekte Fenster, nicht mit der Begründung verweigern, diese Schäden stünden "im Zusammenhang mit Nachteilen des Hauses als Altbau" (AG Köln 205 C 479/96 WM 97, 470). [/color:9fbe5]

[color=blue:9fbe5]Übergabeprotokoll

Der Mieter kann nach seinem Auszug nicht für Schäden verantwortlich gemacht werden, die im Wohnungsübergabeprotokoll nicht vermerkt sind. Der Vermieter kann sich auch nicht darauf berufen, daß einige Schäden bei der Wohnungsbesichtigung nicht sofort zu erkennen waren (LG Braunschweig 6 S 175/94 WM 97, 470). [/color:9fbe5]


Ein Link mit Vordrucken:
<!-- m --> [url=http://www.mieterbund.de/service/main_service_download]http://www.mieterbund.de/service/main_service_download[/url] [url=http://www.mieterbund.de/service/main_s]http://www.mieterbund.de/service/main_s[/url] ... nload.html <!-- m -->
<!-- m --> [url=http://www.mieterbund.de/download/uebergabe_protokoll.pdf">http://www.mieterbund.de/download/ueber]http://www.mieterbund.de/download/uebergabe_protokoll.pdf">http://www.mieterbund.de/download/ueber[/url] ... tokoll.pdf <!-- m -->

Wichtig ist der Rote Teil!!!!!!!!!!!!!!!!!

kangoosushi

hallo fischkopp,
erstmal danke für deine Antwort. Das hilft uns wirklich weiter!
Sorry an alle, dass ich euch so mit Fragen überflutet habe, aber manchmal steht man echt blöd da, wenn man sich nicht auskennt.
Wie verhält man sich richtig?! Oft muss man bei der oft diffizilen
Rechtslage alles richtig machen, also dokumentieren, fotografieren und das am besten mit Zeugen!
Es sieht im moment nämlich wirklich so aus, als wolle der Vermieter kein Protokoll mit uns machen. Er meldet sich nicht, trotz Nachrichten auf dem Anrufbeantworter.

LG
Vee

Gast Experte!

Hallo zusammen,

Leider kenne ich mich im mnietrecht nicht aus und brauche daher eure Hife!!!!
Mein Feund und ich sind zum 01.1.05 in unsere neue Wohnung eingezogen.Vor Einzug hatten wir sie 2mal kurz gesehen:zur Besichtigung mit 50 anderen Leuten und 1mal mit der ehemaligen mieterin, wobei wir uns auch nicht richtig umgeschaut hatten.(Wohl schon Fehler Nr1!)
Im Vertrag steht, dass wir verstanden haben, dass die Fenster nun mal 120 Jahre alt, nicht richtig isoliert und teilweise undicht sind! falls wir neue Fanster haben wollen, ist das kein Problem, aber unsere Miete würde sich um 70 Euro erhöhen, wobei der Vermieter davon die Hälfte trägt, ergo 35 Euro Mieterhöhungen.
So, nun kommt das Problem: Wir wussten ja auch, dass alte einfach verglaste Fenster drin sind, ist ja auch kein Problem. Da kann mann ja mit Silikon nachdichten und es kommen dicke Gardinen davor, ABER :
Viele Fenster sind schlicht schlicht kaputt. Circa drei Viertel der Fenster haben Rissen, manche sogar Löcher oder es fehlen unten Ecken!
Was sollen wir tun?Mit ner Staffelmiete von 15€ pro Jahr, wäre die Erhöhung nächstes Jahr schon €50. Das ist ganz schön happig. Aber kaputte Fenster wollen wir auch nicht. Können wir ihn dazu verdonnern, ainfach die kaputten reparieren zu lassen? Sind die 35€ überhaupt rechtskonform? Müssen wir die Hälfte der Kosten tragen?
Wir haben noch kein Übergabeprotokoll mit dem Vermieter gemacht.
Was muss da jetzt unbedingt drinstehen?

Schon mal vielen Dank im Vorraus

Vera[/quote:15d9e]

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