Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Da ich in einer Eigentumswohnung zur Miete wohne und dort ohne WBS seid ca 6 Monaten wohne Bekam ich vor kurzen den bescheid einen WBS zu beantragen!

einen WBS werde ich allerdings nicht bekommen da ich zu weit über diesen satz von 20.000 € liege.
Nun wurde mir gesagt das ich eine ausgleichszahlung zahlen soll weil ich 6 Monate ohne WBS hier gewohnt habe!!
Das kann es doch nicht sein mir war ja gar nicht bekannt das ein WBS erfordelich ist??
Wie hoch kann diese Zahlung sein?? und muß ich die zahlung zahlen???
Stichwörter: wohnen + dringend + hilfe + ohne + wbsbitte

12 Kommentare zu „Ausgleichzahlung bei wohnen ohne WBS!Bitte dringend um hilfe”

dreamer1982

kann mir keiner einen tip dazu geben!! <!-- s :cry: --><!-- s :cry: --> <!-- s :cry: --><!-- s :cry: --> <!-- s :cry: --><!-- s :cry: -->

Deadleaf Experte!

Hallo
Hab hier was gefunden.Vielleicht hilft dir das etwas weiter.
Frage ist, ob diese Eigentumwohnung öffentlich gefördert wurde?Wenn nicht, ist auch kein WBS nötig.

Wohnberechtigungsschein – WBS [/b:b0cb2]

Eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung darf nur beziehen, wer über eine Bescheinigung über die Wohnberechtigung im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau - Wohnberechtigungsschein, WBS - verfügt. Dabei darf die in der Bescheinigung angegebene Wohnungsgröße nicht überschritten werden.
Den einkommensabhängigen WBS kann jede Person für sich und seine Familie, seinen Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft oder sonstigen auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft beantragen. Voraussetzung für die Erteilung eines WBS ist, dass die Personen sich nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhalten, mit einer mindestens einjährigen Aufenthaltserlaubnis für Ausländer, rechtlich und tatsächlich in der Lage sind, für sich und ihre Haushaltsangehörigen auf längere Dauer einen Wohnsitz und selbständigen Haushalt als Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen zu begründen und deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenzen nach § 9 Abs. 2 des Wohnraumförderungsgesetzes - WoFG - nicht übersteigen. Die Verdienstgrenzen im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau sind über die Download-Möglichkeiten abrufbar. Der WBS wird jeweils für die Dauer eines Jahres erteilt.
[/quote:b0cb2]

capo Experte!

Hat der Vermieter noch weitere Wohnungen? Dann kann er vielleicht die Wohnungen tauschen. Dann ist das mit dem WBS hinfällig.

Der Vermieter hätte dich ohne WBS nicht einziehen lassen dürfen. Trotzdem musst du die Ausgleichszahlung bezahlen. Da du bisher nur die unkostenmiete gezahlt hast, wird die für 6 Monate der Mietspiegel berechnet. Die Differenz hast du zu tragen. Das kann schonmal 200€ pro monat machen.

dreamer1982

Deadleaf: Ja die Wohnung wurde öffentlich gefördert!!

capo :D er Vermieter besitzt nur die eine Wohnung wollte sie vor 6 Monaten halt verkaufen und da er keinen käufer gefunden hat,hat er sie dann an uns vermietet. Bis ich post von der Stadt bekam und die nach nem WWBS gefragt haben.

Ich versteh nur nicht warum ich die Ausgleichszahlung zahlen soll ich konnte das doch überhaupt nicht wissen mit dem WBS.
Das ist doch die Schuld vom vermieter wenn er damals seinen Kaufvertrag von der Wohnung nicht richtig gelesen hat.Er selbst hat es ja auch erst vor einer Woche erfahren das er nur mit WBS vermieten darf.
Außerdem hab ich ja dann eigentlich die letzten 6 Monate viel zu viel miete gezahlt weil mit WBS stehen ihm nur 4,...€ zu und ich habe 5,9€ pro quadrahtmeter gezahlt. <!-- s:? --><!-- s:? -->

capo Experte!

Ich denke aber: du hast keinen WBS. Dann hättest du zuviel gezahlt.
Wenn die Stadt fordert, zeige deine Auszüge. Du hast die reguläre Miete gezahlt. Der Ausgleich hat in diesem Fall der Vermieter zu tragen, weil er Geld eingesäckelt hat, das er nicht haben dürfte. Genau dieser Unterschied zw Unkostenmiete und gezahlter Miete.

dreamer1982

Ich denke aber: du hast keinen WBS. Dann hättest du zuviel gezahlt.
Wenn die Stadt fordert, zeige deine Auszüge. Du hast die reguläre Miete gezahlt. Der Ausgleich hat in diesem Fall der Vermieter zu tragen, weil er Geld eingesäckelt hat, das er nicht haben dürfte. Genau dieser Unterschied zw Unkostenmiete und gezahlter Miete.[/quote:1f5ca]

Ich habe keinen WBS dürfte laut stadt aber nur mit WBS hier wohnen.Da die Stadt den Vermieter wohl angeschrieben hat wo mein WBS wär ich aber nie gewußt habe das ich für diese Wohnung einen WBS brauche und der Vermieter es auch nicht gewußt hat das er nur mit WBS vermieten darf:wohne ich halt seid dezember ohne WBS schein hier. Habe halt meine ganz normale miete gezahlt die der Vermieter vorgegeben hat.

Achja ein WBS steht mir auch nicht zu dar ich weit über den satz von 20.000€ mit meiner freundinn drüber liege und uns wohl auch nicht mehr als 60 quadrahtmeter zu stehen würden.Wir haben aber ca 70 qudrahtmeter.

capo Experte!

Es ist allgemein so:

Mit WBS:
Miete 4€/m² (Gewinn des Vermieters gleich null, er hat seinen Gewinn durch die Förderung bereits erhalten)
Das ist der Wert der Unkostenmiete. Bei diesem Betrag verdient der Vermieter nix.
ohne WBS:
Miete 5,9€/m² Da keine Förderung verwendeet wurde, bekommt der Vermieter seine Geldkosten für die Baufinanzierung vom Mieter.

Du zahlst 5,9 €. Der Mieter hat seine Finanzierung gefördert, darf nur 4€ verlangen. Somit hat der Vermieter eigentlich folgenden Gewinn gemacht:
4€ (Unkostenmiete) + 1,9€ (Normale Miete/Baufinanzierungskosten) + 1,9 € (Vorteil durch Förderung)

Mit anderen Worten hat der Vermieter sich auf diese Weise beim Staat bereichert. Deswegen die Ausgleichsleistung. Das heißt, der Vermieter hat die zuviel eingenomme Miete an Vater Staat zu zahlen.

Du mußt die Ausgleichsleistung zahlen, wenn Du nur 4€ gezahlt hättest. Dann hättest Du dadurch einen Vorteil.

dreamer1982

Also müßte der Vermieter diese Ausgleichzahlung an die Stadt bezahlen weil wie mir von der Stadt vorgerechnet 100% kein WBS schein zu steht.

Ich müßte aber dann denk ich mal in nächster zeit hier ausziehen oder??

Weil um so länger ich hier wohne um so mehr müßte der Vermieter ja dann die Stadt zurück zahlen.oder nicht???!!!

Ist der ganze Mietvertrag den überhaupt noch gültig??
Und wie sieht es mit den 3 MOnaten kündigungfrist aus???

capo Experte!

Ich denke mal, dass der Vermieter froh ist, wenn du dann früher ausziehst.
In diesem Fall haben ja beide Parteien Interesse daran, das so schnell wie möglich ab zu wickeln.

Der MV ist gültig. Deswegen die Ausgleichszahlung, die keine Strafzahlung ist...

Gast Experte!

Hallo!
Ich wohne in einer 58qm Wohnung, die nun nach etwa 12 Monaten Wohnzeit urplötzlich WBS-pflichtig ist. Die Vermieterin hatte mir vor dem Einzug gesagt, dass dies keine WBS Wohnung sei. Gleiches hat sie auch einer anderen Interessentin für die Wohnung gesagt, die ich zum Glück kenne.
Was soll ich tun? Vom Einkommen habe ich mal so eben 11000 Euro.
Soweit ich weiss, sind in NRW 50qm erlaubt als Singlewohnung ....

Susanne Experte!

Nein, bis 45 qm !

Gast Experte!

Und was kann mir da schlimmstenfalls passieren?

Ausziehen? Immerhin liegt die Schuld nunmal beim Vermieter... <!-- s :x --><!-- s :x -->

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.