Bladder 15.02.2011 09:24
Sowohl Vermieter als auch Hauptmieter als Vermieter sind gesetzlich verpflichtet alle 12 Monate eine Betriebskostenabrechnung zu machen. Ausnahme wäre nur ein Mietvertrag mit einer Pauschalmiete.
Die Hauptmieterin muss Ihnen eine Abrechnung vorlegen, die Sie auch nachprüfen können, notfalls auch mit fremder Hilfe.
Eine Abrechnung die willkürlich durch 5 oder 7 zu teilen ist, braucht man nicht zu akzeptieren.
Balkonexperte 15.02.2011 09:26
Wie soll man helfen, wenn man zum einen Ihren Mietvertrag nicht kennt und andererseits die Abrechnung der Betriebskosten nicht sieht. Was ist an Vorauszahlungen vereinbart, was wurde abgerechnet?
Sie sehen, ohne Informationen keine Antworten.
margie 15.02.2011 14:58
in unseren verträgen steht, dass wir jeder monatl. 80 euro nk bezahlen, wir sind zu sechst. in der abrechnung steht eine nk zahlung von 12X365 euro. das ist eigentlich schon das zentrale problem, weil wir wenn er die 480 euro monatlich, die in unseren verträgen stehen als grundlage nehmen würde, wir sogar noch ein bisschen zurück bekommen müssten. jetzt sagt meine vermieterin, dass mich das nichts angeht und sie und der eigentümer das damals so geregelt hätten und das alles stimmt. aber dann gibt der hauseigentümer doch bei der steuererklärung monatlich 185 euro als nebenkosten an, die eigentlich von ihm auch noch als kaltmiete eingestrichen werden? oder seh ich das falsch?
diese abrechnung stimmt vorne und hinten nicht. ich wollte jetzt ne erklärung und mir wurde gedroht, dass ich nicht weiter fragen soll, sonst wird es für mich unangenehm.
also was tun?