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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo

Wir werden umziehen, die neue Wohnung wäre bereit . Nun habe ich eine dreimonatige Kündigungsfrist bei der jetzigen Wohnung. Ich könnte das Mietverhältnis also auf den 31. April 2006 beenden. Nun, um Doppelmietzinse zu vermeiden möchte ich den Vertrag mit einer unordentlichen Kündigungsfrist auf Ende Februar 2006 kündigen. Meine Option: Das Mietobjekt war auf den 1. April 2005 bezugsbereit, ich bin Erstmieter. Nach dem ich eingezogen war, stellten Sie mir eine Lärmschutzwand direkt vor alle meine Fenster (etwa 2-3 Meter vom Haus entfernt. Sie nimmt mir das untere Sichtfeld (etwa die Hälfte) der Fenster). Zudem ist gar keine Strasse vor dem Haus, nur die Tiefgarageneinfahrt

So, meiner Meinung nach, hätte mich der Vermieter darauf aufmerksam machen müssen (Bei der Besichtigung oder bei der Übergabe). Ist das irgendwo geschrieben "Auskunftspflicht"? Kann ich die Kündigungsfrist so verkürzen?

Ich danke euch für alle auch noch so kleine Tipps. Bitte rasch, denn es fängt an zu rollen

Gruss scks

1 Kommentar zu „Vorzeitige Auflösung des Mietvertrages wegen Lärmschutzwand”

Susanne Experte!

Nein, das ist definitiv kein Grund für eine fristlose Kündigung!

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