Susanne
Was sagt denn Euer Anwalt dazu?
Natürlich kann sich der Vermieter nicht rausreden, siehe Fettdruck:
§ 535
Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen [/b:101cf]und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.
Sicherlich ist für den Zeitraum des Mangels die Miete zu mindern, es ist aber auch möglich, selbst die Fenster auszutauschen und nach
http://dejure.org/gesetze/BGB/536a.html[/url:101cf]
die Kosten über die Miete abzurechnen, wenn der VM mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist. Das ist er, sobald er eine von Dir gesetzte Frist verstreichen läst. Diese Variante würde ich allerdings nur mit Fachanwalt durchziehen und wenn abzusehen ist, dass Du dort weiter wohnen möchtest.
Vielleicht wäre ja sogar der VM mit dieser Variante einverstanden: die Fenster werden von Euch erneuert, die Kosten über einbehaltene Mietzahlung verrechnet, und vielleicht als Bonbon eine schriftliche Vereinbarung, dass der VM die nächsten 10 Jahre die Miete nicht erhöht???
Fragen kostet nichts.
Endu
Hmm, wenn ich das nun selbst machen lasse, wie schauts dann aus:
1. Welches Mitspracherecht hat dann der VM? (In Bezug was für Fenster und von wem die eingebaut werden sollen.)
2. Hier geht es ja um ein bisschen mehr Geld (ca. 17.000 Euro). Wenn ich das machen lasse und dafür keine Miete bezahle, kann ich da noch weitere persönliche Aufwendungen gelten machen wie z. Bsp. mein persönlicher Aufwand, Zinsen über diesen Betrag usw.?
3. Muss mein VM beweisen, dass er entweder kein Geld hat, oder dass er kein Geld bekommt?
4. Wenn wir Miete einbehalten und auf ein Treuhandkonto überweisen und der Mangel ist bis zum Auszug immernoch nicht behoben, was passiert dann mit dem Geld? Kann ich das dann behalten?
5. Wie sieht es mit evtl. Schadenersatzansprüchen aus? Z. Bsp. erhöhte Heizkosten durch undichte Fenster? Sind die evtl. durch eine Mietminderung abgedeckt, oder können die noch extra in Ansatz gebracht werden?
Naja, mit meinem VM habe ich echt keinen Bock mehr zu reden, die Geschichte geht nun fast seit 1,5 Jahren. Von seiner Seite her mehr als unfair, selbst heute ist noch kein volles Einsehen vorhanden. Nachdem er nun gemerkt hat dass ich mich von seinen Frechheiten und Unwahrheiten nicht beeindrucken lasse hat er mir nun über meinen Anwalt angeboten ich könne ohne Einhaltung einer Frist ausziehen. Klar das wäre dem natürlich jetzt am liebsten wo er merkt dass es ihm an den Kragen geht. Das sehe ich allerdings echt nicht ein, ich hätte dann nur Kosten und Aufwand für den Umzug er hätte seine Ruhe. Nun muss ich ehrlich gestehen ich möchte dem so richtiges eins reinwürgen mit allen rechtlichen Mitteln!
Grüsse
Endu
fin
Leider ist das nicht ganz so einfach selbst in einer Wohnung Fenster einsetzen zu lassen die einem nicht gehört.
Fenster gehören zur Mietsache, aber zum Eigentum des Vermieters. Selbstverständlich hätte dieser ein Mitspracherecht bei Einbau von Fensters seitens der Mieter. Auch die Bausubstanz, an der man sich zu schaffen macht, gehört dem Mieter. Klappt was nicht oder würde etwas beschädigt, so wäre der Mieter schadensersatzpflichtig. Auch kann der Vermieter verlangen, dass nicht zum Haus passende Fenster wieder auf Kosten des Mieters ausgebaut werden.
Denke aber mal, das Sie nicht unbedingt 17.000 EU auf der hohen Kante liegen haben und damit wäre das Problem erledigt.
Wird schon Mietminderung aufgrund der Fenster gemacht, dann ist der Vermieter nicht noch einmal schadensersatzpflichtig bei den Heizkosten.
Das Heizöl wird ja geliefert und keinen Schaden. Der Schaden durch die Fenster wäre durch die Mietminderung abgegolten.
Natürlich stellt sich hier die Frage, ob es nicht für beide Seiten besser wäre das Mietverhältnis zu beenden. Denn besser wird das nicht werden, auch wenn der Vermieter alle Fenster erneuern wird. Er ist im übrigen auch nicht verpflichtet alle fenster auf einmal zu erneuern wegen des erheblichen Kostenaufwandes, sondern nur wirklich defekte.
Und wenn der Vermieter mit dem Wohnwagen in Urlaub fährt, dann macht er doch eher preiswerten Urlaub, oder nicht?
fin
Sorry, Fehlerteufel: Bausubstanz gehört selbstverständlich dem Vermieter, nicht dem Mieter.
Susanne
@fin: Ja und ??? Schon mal was von der Option "Edit" gehört?
Ausserdem hast Du mal wieder das Urposting zum Thema nicht richtig gelesen!!!
@Endu:Wie gesagt, ich würde sowas nur mit einem Fachanwalt durchziehen, der kann Dir dazu dann auch die Fragen beantworten.
Ich kenne ja auch nicht den derzeitigen Zustand und inwiefern Du die Aussage des VM schriftlich hast und es beweisen kannst.
Wenn die Fenster so kaputt sind, dass es sich nicht mehr um vertragsgemässen Zustand der Wohnung handelt, hat es ja auch keinen Sinn bei wenig Miete im Winter zu frieren.
Vielleicht hat ein pfiffiger Anwalt noch bessere Ideen. Jedenfalls muss der VM erst mal schriftlich in Verzug gesetzt werden, also zu Mangelbeseitigung auffordern.
fin
Frage bleibt natürlich auch wie lange die Wohndauer schon beträgt und ob die Fenster bereits bei Einzug "hinüber" waren. <!-- s --><!-- s -->
Endu
@fin: Respektiere doch bitte meinen Wunsch. Ich lege wirklich keinen Wert darauf deinen Quatsch in meinem Thread zu lesen! Ich hätte dir schon längst den Account für dieses Forum entzogen, bei soviel Schwachsinn was du von dir lässt.
fin
Vielleicht auch einmal daran denken, daß der Vermieter nach Runderneuerung aller Fenster die Miete erhöhen kann.