forsetis 01.02.2017 12:50
Als erstes den Vermieter über diese ungewollte Beleuchtung informieren und das Sie das als Mietmangel empfinden, weil bei Einzug die Situation eine völlig andere war. Und Mängel an der Mietsache meldet man immer schriftlich per Einwurfeinschreiben und setzt eine genügende Frist von 14 Tagen nach Datum.
Je nach Antwort dann einen Anwalt für Mietrecht beauftragen, der eine Minderung der Miete ausrechnen soll. Die Minderung so lange vornehmen, bis der Mangel beseitigt ist.
Leo1 21.02.2017 11:34
Mit entsprechenden Rolläden müsste dieses Problem zu lösen sein. Sich mit dem Vermieter darüber verständigen wäre der erste Schritt.