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Fensterbordell im Wohngebäude - Mangel
Ein nach Beginn des Wohnraummietvertrages im Gebäude eröffnetes Fensterbordell begründet keine Mietminderung.
Amtsgericht hamburg, Urteil vom 22.02.2002, AZ 47 C 666/00, WM 2002, S. 264