Gast hat diese Frage gestellt
Ich bin im November als Untermieter in eine Wohnung eingezogen, der Hauptmieter hat wohl die Verwaltung informiert, aber offiziell ist nix, jedenfalls gibt es nichts schrifliches. Es besteht kein schriftlicher Mietvertrag. Ich habe eine Kaution an den Hauptmieter gezahlt. Da nun doch das WG Leben nicht so mein Ding ist, bin ich auf Wohnungssuche. Nun ist die Frage, muss ich eine Kündigungsfrist einhalten auch ohne schriftlichen MV? Ich habe mit dem Hauptmieter gesprochen, wie wir es regeln sollen, wenn ich ausziehe. Er meinte eben, dass er 3 Monate Zeit wünscht, um einen Nachmieter zu finden. Ich möchte ihn natürlich nicht linken, da ich etwas Angst um meine Kaution habe, für die außer meinem Kontoauszug kein Beleg existiert. Ich will ihm natürlich nichts unterstellen...
Wie ist das, wenn ich einen Nachmieter vorschlage, dieser ihm aber nicht passt? Hab ich dann meine Pflicht getan und muss den letzten Monat noch MIete zahlen? Ich könnte zum 1.6. eine Wohnung bekommen, daher die Eile...
MfG Sufenta